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Augsburg
26.02.2015

Georg Schmid allein vor Gericht - Ehefrau verurteilt

Georg Schmid muss sich vor Gericht verantworten.
Foto: Manuel Wenzel (Archiv)

Ehefrau Gertrud ist wenige Tage vor Prozessbeginn per Strafbefehl verurteilt worden. Nun richtet sich alle Aufmerksamkeit auf den früheren CSU-Fraktionschef. Gesteht er?

Wenn am Montag der mit Spannung erwartete Prozess beginnt, wird der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid (Donauwörth) allein auf der Anklagebank Platz nehmen. Überraschend hat das Amtsgericht Augsburg dessen Ehefrau Gertrud wenige Tage vor Beginn der öffentlichen Verhandlung mittels eines Strafbefehls verurteilt.

Frau Schmid ist schuldig, weil sie ihrem Mann geholfen hat, die Sozialkassen zu betrügen. Sie hat für ihn als Scheinselbstständige gearbeitet und damit das illegale Konstrukt mitgetragen. Gertrud Schmid muss 13200 Euro Geldstrafe zahlen. Das sind 240 Tagessätze zu je 55 Euro. Sie gilt damit als vorbestraft. Die Verurteilung ist rechtskräftig, denn Gertrud Schmid hat auf Rechtsmittel verzichtet. Den Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft beantragt.

Als Grund für das Vorgehen der Justiz nennt Amtsgerichtsprecher Walter Hell eine Verletzung der Angeklagten. Nach Informationen unserer Zeitung hat sich Gertrud Schmid die Kniescheibe gebrochen. Laut einem ärztlichen Attest wäre die Beeinträchtigung für sie so groß gewesen, dass maximal zwei Stunden pro Tag verhandelt hätte werden können. Dadurch hätte sich die Prozessdauer erheblich verlängert. Das wollte Richter Michael Nißl nicht in Kauf nehmen. Für Getrud Schmid hat dies den angenehmen Effekt, dass sie sich nicht in einem öffentlichen Prozess den unangenehmen Fragen stellen muss. Verteidiger Nikolaus Fackler sagt, sie sei durch die Begleitumstände des Verfahrens „psychisch stark belastet“. Das sei einer der Gründe, warum der Strafbefehl akzeptiert worden sei.

Georg Schmid soll seine Frau als Scheinselbständige beschäftigt haben

Ihr Mann Georg steht nun allein vor Gericht. Er soll seine Frau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Donauwörther Abgeordnetenbüro beschäftigt und ihr auf Kosten des Steuerzahlers bis zu 5500 Euro monatlich bezahlt haben. Die Sozialkassen wurden laut Anklage um 340000 Euro geprellt. Die Rentenversicherung fordert von Georg Schmid, 61, nach Informationen unserer Zeitung inklusive Säumniszuschlägen rund 780000 Euro zurück.

Der CSU-Politiker ist der prominenteste Fall der Verwandtenaffäre des bayerischen Landtags. Etliche Abgeordnete hatten jahrelang Ehepartner oder Kinder weiterbeschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 verboten worden war. Sie nutzten aber eine Altfallregelung weiter. Im Fall Georg Schmid kommt hinzu, dass er unabhängig von dieser Regelung ein illegales Beschäftigungskonstrukt angewendet haben soll.

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Der rechtskräftige Strafbefehl gegen seine Frau kann freilich als deutlicher Hinweis darauf gesehen werden, wie das Amtsgericht die rechtliche Lage einschätzt. Eine Verurteilung des ehemaligen CSU-Fraktionschefs wird mit der jüngsten Entscheidung noch wahrscheinlicher. Schon wird in Justizkreisen darüber spekuliert, dass der Prozess mit einem Geständnis des prominenten Angeklagten beginnen könnte.

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