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Verwandtenaffäre
29.10.2014

Georg Schmid verteidigt sich auf 50 Seiten

Nach der Verwandtenaffäre muss sich Georg Schmid nun vermutlich wegen Betrug vor Gericht verantworten.
Foto: Manuel Wenzel

Die Staatsanwaltschaft wirft Georg Schmid Steuerhinterziehung vor. Er weist die Vorwürfe zurück. Bald fällt die Entscheidung, ob der ehemalige CSU-Fraktionschef vor Gericht muss.

Kein anderer bayerischer Politiker ist in der Verwandtenaffäre des Landtags so tief gestürzt wie Georg Schmid, der frühere CSU-Fraktionschef aus Donauwörth. Sein Rücktritt ist nun eineinhalb Jahre her. Doch für den 61-jährigen Juristen ist die Affäre noch nicht ausgestanden. Schließlich hat ihn die Augsburger Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung und Abgabenbetrugs angeklagt.

In den kommenden Wochen wird nun entschieden, ob Schmid sich in einem öffentlichen Prozess für die Anschuldigungen verantworten muss. Seine drei Verteidiger hatten vom zuständigen Amtsgericht Augsburg eine Frist bis 30. Oktober für eine Stellungnahme erhalten. Auf rund 50 Seiten erklären die Anwälte jetzt, weshalb die Vorwürfe gegen Schmid aus ihrer Sicht nicht zutreffen und warum sie sich gegen einen Prozess stemmen. „Wir haben es hier mit sehr komplexen Rechtsfragen zu tun“, sagt Rechtsanwalt Nikolaus Fackler von der Kanzlei Seitz, Weckbach, Fackler & Partner.

Staatsanwaltschaft wirft Georg Schmid Steuerhinterziehung vor

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar. Sie hat Georg Schmid – und auch seiner Ehefrau Gertrud – im Juli eine Anklage ins Haus geschickt. Demnach soll der Ex-CSU-Politiker mindestens 340.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen haben.

Ihm wird vorgeworfen, seine Frau fast 22 Jahre lang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Als Landtagsabgeordneter hatte er seine Ehefrau für Büroarbeiten wie eine Unternehmerin bezahlt und ihr nach eigenen Angaben bis zu 5500 Euro im Monat überwiesen. Tatsächlich soll Gertrud Schmids Firma aber ausschließlich für Georg Schmid gearbeitet haben. Die Kosten trug der Steuerzahler.

Die Staatsanwaltschaft wertet das als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 262 Fällen sowie als Steuerhinterziehung in 59 Fällen. Mit dem ehemaligen Fraktionschef ist auch seine Ehefrau angeklagt. Ihr wirft die Anklagebehörde Beihilfe und ebenfalls Steuerhinterziehung vor. Darüber hinaus soll Georg Schmid 13 Jahre lang eine weitere Mitarbeiterin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt haben, ohne sie ordnungsgemäß bei der Krankenkasse und dem Finanzamt anzumelden.

Verteidiger: Georg Schmid hat nicht vorsätzlich gehandelt

Schmids Verteidiger sehen dagegen kein Verschulden bei ihrem Mandanten. „Dazu müsste Herr Schmid ja vorsätzlich gehandelt haben“, sagt Anwalt Fackler, „das hat er aber nicht“. Vielmehr hätten das Finanzamt und das Landtagsamt über 20 Jahre genau Bescheid gewusst. Die Sozialversicherung habe sogar eine Betriebsprüfung gemacht – ohne Beanstandungen.

Die brisante Angelegenheit liegt nun bei Richter Michael Nißl. Er wird in den kommenden Wochen prüfen, ob er die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Ist dies der Fall, wird es zu einem Prozess vor dem Schöffengericht kommen. Berufsrichter Nißl hat dann noch zwei Laienrichter an seiner Seite. Für Georg Schmid dürfte ein demütigender Auftritt in einem Strafprozess einen weiteren Tiefpunkt markieren. Erfahrene Juristen gehen davon aus, dass es so weit kommen wird.

Eine Frist muss der Richter nicht beachten. Es gilt aber als sicher, dass die Entscheidung über einen Prozess noch in diesem Jahr fällt. Ebenso sicher würde eine Verhandlung erst im neuen Jahr stattfinden. Dem früheren CSU-Fraktionschef droht im Falle einer Verurteilung sogar eine Freiheitsstrafe. Das Strafgesetzbuch sieht für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und für Steuerhinterziehung je eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Die größere finanzielle Belastung droht Georg Schmid jedoch vom Finanzamt und von der Rentenversicherung. Die Rückforderungen von Steuern und Sozialabgaben inklusive Zinsen könnten sich auf einen hohen sechsstelligen Betrag summieren.

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