Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Verwandtenaffäre: Georg Schmid wegen Betrugs angeklagt

Verwandtenaffäre
25.07.2014

Georg Schmid wegen Betrugs angeklagt

Dem ehemaligen CSU-Fraktionsvorsitzenden Georg Schmid droht ein Strafprozess.
Foto: Andreas Gebert, dpa (Archiv)

Georg Schmid wird sich nach der Verwandtenaffäre vor Gericht verantworten müssen. Der frühere CSU-Fraktionschef soll 350.000 Euro Sozialabgaben nicht bezahlt haben. Auch seiner Frau drohen Konsequenzen.

Der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid (Donauwörth) muss sich wegen seiner Verstrickungen in die Verwandtenaffäre des Landtags vor Gericht verantworten. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat Anklage zum Amtsgericht Augsburg gegen den 61-Jährigen erhoben. Angeklagt ist auch Schmids Ehefrau Gertrud, 60. Der Strafprozess könnte noch in diesem Jahr stattfinden.

Die Vorwürfe gegen Georg Schmid lauten im Einzelnen: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 262 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 59 Fällen. Seiner Frau werden Beihilfe und Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Schmid soll 350.000 Euro Sozialabgaben nicht bezahlt haben

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der CSU-Politiker seine Ehefrau von Mai 1991 bis März 2013 mit einem Werkvertrag als Sekretärin beschäftigt und ihr bis zu 5500 Euro monatlich plus Mehrwertsteuer bezahlt. Die Kosten trug der Steuerzahler. Für die Ermittler ist dies ein Fall von Scheinselbstständigkeit. Nach ihrer Auffassung hat sich der Verdacht bestätigt, dass Schmids Frau über viele Jahre hinweg abhängig beschäftigt war, also fast praktisch ausschließlich für ihren Mann gearbeitet hat.

Zwischen Juni 2000 und April 2013 soll Georg Schmid eine weitere Mitarbeiterin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt haben, ohne sie bei der Krankenkasse und beim Finanzamt anzumelden.

Die Summe der nicht entrichteten Abgaben beziffert die Staatsanwaltschaft in der Anklage auf insgesamt rund 350 000 Euro. Sollte es angesichts dieser Summe am Ende zu einer Verurteilung kommen, droht dem prominenten Politiker sogar eine Freiheitsstrafe. Das Strafgesetzbuch sieht für die Delikte jeweils bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Wenn das Gericht die Anklage in der jetzigen Form zulässt, wird der Prozess vor einem auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierten Schöffengericht stattfinden.

Schmid tritt von politischen Ämtern zurück

Schmid war am 25. April 2013 vom CSU-Fraktionsvorsitz zurückgetreten und verzichtete dann auch auf eine neuerliche Kandidatur bei den Landtagswahlen im Herbst.

Vor einem Jahr war ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Scheinselbstständigkeit eingeleitet worden. Mitte Mai 2013 durchsuchten Fahnder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll Schmids Privathaus in Donauwörth und Büroräume in München. Sie stellten Unterlagen sicher.

Schmid gehört zu den Landtagsabgeordneten, die in der Verwandtenaffäre eine Altfallregelung nutzten. Seit dem Jahr 2000 ist die Beschäftigung naher Angehöriger in Bayern für Abgeordnete verboten. Insgesamt nutzten 79 Politiker die Altfallregelung, darunter auch welche von der SPD und den Grünen. Zuletzt hatten aber nur noch CSU-Politiker davon Gebrauch gemacht.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.