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Verwandtenaffäre
27.02.2015

Georg Schmid zahlt vor Prozessbeginn 450.000 Euro

Als die Verwandtenaffäre noch weit weg war: Georg Schmid und seine Frau Gertrud bei den Bayreuther Festspielen 2012.
Foto: David Ebener dpa

Am Montag beginnt der Prozess gegen CSU-Politiker Georg Schmid. Kurz zuvor hat dieser sich entschieden, Schadenersatz zu zahlen. Damit will er wohl seine Chancen verbessern.

Am Montag beginnt der Prozess gegen den in die Verwandtenaffäre des bayerischen Landtags verstrickten früheren CSU-Fraktionsvorsitzende Georg Schmid. Und wenige Tage zuvor hat Georg Schmid  bei der deutschen Rentenversicherungsanstalt Schadenersatz gezahlt.

Verwandtenaffäre: Georg Schmid zahlt vorab 450.000 Euro Schadenersatz

Schmids Rechtsanwalt Nikolaus Fackler sagte der "Welt" (Freitag): "Herr Schmid hat sich entschlossen, eine Zahlung in Höhe von 450.000 Euro zu leisten, zur Wiedergutmachung des entstandenen Schadens". Damit wolle Schmid seine Chancen vor Gericht zu verbessern. 

Am Donnerstag war Schmids Ehefrau Gertrud per Strafbefehl verurteilt worden. Gertrud Schmid war im Zuge der Verwandtenaffäre angeklagt, weil sie ihrem Mann beim Betrug der Sozialkassen geholfen haben soll. Sie erhielt wegen Beihilfe einen Strafbefehl über insgesamt 13 200 Euro, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Ausburg am Donnerstag mitteilte.

Verteidiger von Schmid schließt Deal mit Staatsanwaltschaft nicht aus

Georg Schmids Verteidiger schließt kurz vor Prozessbeginn einen sogenannten Deal mit der Staatsanwaltschaft nicht aus. Bei solch einer Verfahrensabsprache verständigen sich die Beteiligten in oder vor einem Gerichtsprozess üblicherweise auf ein Strafmaß, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablegt. Es habe bereits Sondierungsgespräche gegeben, sagte Fackler am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. "Die waren aber nicht zielführend." Die Staatsanwaltschaft müsse sich nun noch bewegen.

Georg Schmid ab Montag vor Gericht

Georg Schmid muss sich vom kommenden Montag an vor dem Amtsgericht in Augsburg verantworten. Als Landtagsabgeordneter soll er seine Frau mehr als zwei Jahrzehnte lang als Mitarbeiterin beschäftigt und auf Kosten des Steuerzahlers bis zu 5500 Euro pro Monat bezahlt haben. Da er seine Frau als angeblich Selbstständige bezahlte, soll er so die Sozialkassen um Beiträge von mindestens 340 000 Euro geprellt haben. dpa/AZ

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