Gericht: "Weisse Wölfe Terrorcrew" ist keine kriminelle Vereinigung
Bei der Neonazi-Gruppierung "Weisse Wölfe Terrorcrew" handelt es sich nicht um eine kriminelle Vereinigung. Das hat nun das Landgericht Bamberg entschieden.
Sie waren als harter Kern einer Untergruppe des rechtsextremen Trupps "Weisse Wölfe Terrorcrew" (WWT) angeklagt. Vom Hauptvorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung hat das Landgericht Bamberg drei Männer und eine Frau aber freigesprochen. Es habe keine Nachweise gegeben, die eine Verurteilung in diesem Punkt gerechtfertigt hätten, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag zur Begründung. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers Freispruch von diesem Vorwurf gefordert.
Das Quartett im Alter von 24 und 39 Jahren musste sich aber auch unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Für die Delikte verhängte das Gericht Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und fünf Monaten zur Bewährung und drei Jahren sowie gegen die Frau eine Geldstrafe über 1875 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.
Die Angeklagten sollen sich im Führungszirkel der WWT-Sektion Bayern-Franken radikalisiert haben. In unterschiedlicher Beteiligung sollen sie etwa mit Straftaten gegen eine Asylbewerberunterkunft gedroht und verbotene Pyrotechnik im Internet bestellt haben.
"Weisse Wölfe Terrorcrew" bereits 2016 verboten
Das Medieninteresse am Prozessauftakt im Oktober war groß gewesen. Einige Tage zuvor waren in Sachsen und Bayern sieben mutmaßliche Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe "Revolution Chemnitz" festgenommen worden. Sie sollen bewaffnete Angriffe auf Ausländer, Politiker und Journalisten ins Auge gefasst haben. Die WWT hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) 2016 verboten. (dpa/lby)
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