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Regensburg
05.12.2018

Gericht bremst Bayerns Lebensmittel-Polizei aus

Ein Lebensmittelkontrolleur überprüft bei einer Betriebskontrolle die Temperatur eines Hähnchens. 
Foto: Uwe Anspach, dpa

Warum sich mehrere Lebensmittel-Hersteller aus Bayern gegen die Kontrollen einer Anfang des Jahres eingeführten Spezialbehörde wehren - und damit Erfolg haben.

Die neue Spezialbehörde zur Überwachung großer Lebensmittelbetriebe im Freistaat wird voraussichtlich zum Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nach einem Regensburger Gerichtsurteil, mit dem die Spezialkontrolleure in mehreren Fällen eingebremst wurden und in dem die Rechtsgrundlage für die Behörde bemängelt wird, wird damit gerechnet, dass das Umweltministerium Rechtsmittel einlegt.

Die neue Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit (KBLV) hatte Anfang des Jahres ihre Arbeit aufgenommen. Sie war als Konsequenz diverser Lebensmittel-Skandale geschaffen worden. Rund 600 große, überregional tätige Lebensmittelfirmen und sogenannte risikoreiche Betriebe werden seither nicht mehr von den Landratsämtern kontrolliert, sondern von der KBLV.

Zwei Gerichte, zwei Meinungen

Dagegen wehrten sich mehrere Betriebe aus Niederbayern und der Oberpfalz vor dem Verwaltungsgericht Regensburg – mit Erfolg: Die Richter wiesen Bescheide der Spezialbehörde, mit der diese ihre Kontrollzuständigkeit anzeigte, als rechtswidrig zurück. Begründung: Die zugrunde liegende Rechtsvorschrift regle nicht klar genug, in welchen Fällen künftig die KBLV für Unternehmen zuständig sein soll und nicht mehr das Landratsamt. Allerdings gibt es auch ein exakt gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg.

Der SPD-Verbraucherexperte Florian von Brunn sprach von einem schwerwiegenden Rückschlag für die Lebensmittelsicherheit in Bayern. „Weil hier geschlampt wurde, hängt jetzt die gesamte Reform der Lebensmittelüberwachung in der Luft.“ Die Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag, Rosi Steinberger (Grüne), forderte ebenfalls, die „offensichtlich handgestrickte Rechtsvorschrift“ müsse schleunigst rechtssicher gemacht werden.

Umweltminister Thorsten Glauber (FW) verteidigte die Reform: „Jetzt liegen Kontrolle und Vollzug für komplexe Betriebe in einer Hand.“ Ein Ministeriumssprecher betonte zudem, alle Unternehmen würden weiter kontrolliert, von der KBLV oder den Landratsämtern.

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Warum das Urteil der Regensburger Richter ärgerlich ist, aber die Klage der Unternehmen noch viel ärgerlicher, lesen Sie im Kommentar.

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