Entscheidung um Befangenheitsantrag von Beate Zschäpe
Eigentlich sollten heute im NSU-Prozess Kripo-Beamte als Zeugen aussagen. Doch der Prozess kann erst weitergehen, wenn über Zschäpes Befangenheitsantrag entschieden wurde.
Beate Zschäpe hat den Fluss den NSU-Prozess mit ihrem Befangenheitsantrag gegen das Gericht unterbrochen. Darum will das Oberlandesgericht München unmittelbar vor Beginn des NSU-Prozess über Beate Zschäpes Befangenheitsantrag entscheiden. Denn ohne eine Entscheidung über den Antrag der hautpangeklagten kann der NSU-Prozess nicht weitergeführt werden. Aus diesem Grund soll die heutige Verhandlung erst 90 Minuten später anfangen.
Kripo-Beamte sollen im NSU-Prozess aussagen
Zwei Kripo-Beamte sollen heute vor Gericht als Zeugen aussagen. Einer der beiden soll die Rolle eines damaligen Chemnitzer Neonazis für den "Nationalsozialistischen Untergrund" offenlegen, der einer Skinheadgruppe namens "88er" angehört und Sprengstoff für das Trio besorgt haben soll. Die Chiffre "88" steht für "Heil Hitler".
Beate Zschäpe hatte Fluchtwohnung angezündet
Der andere Kriminalbeamte hatte mit der hochbetagten Nachbarin Beate Zschäpes gesprochen. Die Nachbarin hatte hilflos in dem zerstörten Haus ausgeharrt, nachdem Zschäpe die Fluchtwohnung des Trios in Brand gesteckt hatte.
Die Mitglieder der "Nationalsozialistischen Untergrund" NSU sollen zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge begangen haben. Fremdenhass und Hass auf den Staat war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft das Motiv der NSU. dpa/AZ
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