Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. NSU-Prozess: Gericht erlässt Haftbefehl gegen mutmaßlichen NSU-Helfer André E.

NSU-Prozess
14.09.2017

Gericht erlässt Haftbefehl gegen mutmaßlichen NSU-Helfer André E.

Ceska 83, die Mordwaffe des NSU. Besorgt haben soll sie NSU-Helfer Ralf Wohlleben - die Tatbeiträge von André E. sieht die Bundesanwaltschaft vergleichbar.
Foto: Franziska Kraufmann, dpa

Gegen den mutmaßlichen NSU-Helfer André E. ist Haftbefehl ergangen. Die Bundesanwaltschaft sieht in ihm einen "verlässlichen Anker" für den NSU und fordert zwölf Jahre Haft.

André E. sitzt nach einem entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts München vom Mittwoch bereits in Untersuchungshaft, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord hatte die Bundesanwaltschaft am Dienstag in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert und zugleich wegen drohender Fluchtgefahr Haftbefehl gegen ihn beantragt.

"Verlässlicher Anker" für den NSU

Der Neonazi E. war nach Ansicht der Anklage für das im Untergrund lebende NSU-Trio aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe "ein verlässlicher Anker". Er habe sich in fünf Unterstützungshandlungen schuldig gemacht, von denen drei Fälle sehr schwer wögen, begründete die Anklagevertreter ihre Strafforderung.

E. soll nach der Forderung der Anklagebehörde genauso lange ins Gefängnis wie der mutmaßliche NSU-Helfer Ralf Wohlleben. Wohlleben wird das Beschaffen der Ceska-Pistole vorgeworfen, mit dem der NSU neun Migranten ermordet haben soll. "Im Ergebnis" seien die Tatbeiträge von Wohlleben und E. vergleichbar, befand die Anklage.

Für Zschäpe forderte Bundesanwaltschaft lebenslange Haft

E. saß nach dem Auffliegen des NSU bereits ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Nach seiner Freilassung saßen von den Angeklagten zuletzt nur noch die Hauptangeklagte Zschäpe und Wohlleben im Gefängnis. Für Zschäpe forderte die Bundesanwaltschaft am Dienstag lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Für den ebenfalls als NSU-Helfer angeklagten Holger G. forderte die Bundesanwaltschaft fünf Jahre Haft, für den mutmaßlichen Helfer Carsten S. drei Jahre Jugendhaft. Für diese beiden beantragte die Bundesanwaltschaft keine Haftbefehle. AFP

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.