Gericht erlässt Haftbefehl gegen mutmaßlichen NSU-Helfer André E.
Gegen den mutmaßlichen NSU-Helfer André E. ist Haftbefehl ergangen. Die Bundesanwaltschaft sieht in ihm einen "verlässlichen Anker" für den NSU und fordert zwölf Jahre Haft.
André E. sitzt nach einem entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts München vom Mittwoch bereits in Untersuchungshaft, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord hatte die Bundesanwaltschaft am Dienstag in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert und zugleich wegen drohender Fluchtgefahr Haftbefehl gegen ihn beantragt.
"Verlässlicher Anker" für den NSU
Der Neonazi E. war nach Ansicht der Anklage für das im Untergrund lebende NSU-Trio aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe "ein verlässlicher Anker". Er habe sich in fünf Unterstützungshandlungen schuldig gemacht, von denen drei Fälle sehr schwer wögen, begründete die Anklagevertreter ihre Strafforderung.
E. soll nach der Forderung der Anklagebehörde genauso lange ins Gefängnis wie der mutmaßliche NSU-Helfer Ralf Wohlleben. Wohlleben wird das Beschaffen der Ceska-Pistole vorgeworfen, mit dem der NSU neun Migranten ermordet haben soll. "Im Ergebnis" seien die Tatbeiträge von Wohlleben und E. vergleichbar, befand die Anklage.
Für Zschäpe forderte Bundesanwaltschaft lebenslange Haft
E. saß nach dem Auffliegen des NSU bereits ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Nach seiner Freilassung saßen von den Angeklagten zuletzt nur noch die Hauptangeklagte Zschäpe und Wohlleben im Gefängnis. Für Zschäpe forderte die Bundesanwaltschaft am Dienstag lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Für den ebenfalls als NSU-Helfer angeklagten Holger G. forderte die Bundesanwaltschaft fünf Jahre Haft, für den mutmaßlichen Helfer Carsten S. drei Jahre Jugendhaft. Für diese beiden beantragte die Bundesanwaltschaft keine Haftbefehle. AFP
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