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Verwandtenaffäre
26.08.2014

Gericht gibt Georg Schmids Verteidigern mehr Zeit

Die Verteidiger des früheren CSU-Fraktionschef Georg Schmid (Bild) haben jetzt mehr Zeit um zu erklären, warum sie die Anklage gegen ihren Mandaten für unbegründet halten.
Foto: Andreas Gebert, dpa

Die Verteidiger des früheren CSU-Fraktionschefs Georg Schmid haben jetzt mehr Zeit um zu erklären, warum sie die Anklage gegen ihren Mandaten für unbegründet halten.

Georg Schmid (Donauwörth) soll sich wegen seiner Verstrickungen in die Verwandtenaffäre des Landtags vor Gericht verantworten. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte vor einigen Wochen Anklage zum Amtsgericht Augsburg gegen den 61-Jährigen erhoben. Angeklagt ist auch Schmids Ehefrau Gertrud.

Schmid soll der Anklage zufolge mindestens 340 000 Euro Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen haben. Ihm wird vorgeworfen, seine Frau fast 22 Jahre lang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Als Landtagsabgeordneter hatte er seine Ehefrau für Büroarbeiten wie eine Unternehmerin bezahlt und ihr nach eigenen Angaben bis zu 5500 Euro im Monat überwiesen. Tatsächlich soll Gertrud Schmids Firma aber praktisch ausschließlich für Georg Schmid gearbeitet haben. Die Kosten trug der Steuerzahler.

Die Staatsanwaltschaft wertet das als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 262 Fällen sowie als Steuerhinterziehung in 59 Fällen. Mit dem ehemaligen Fraktionschef ist auch seine Ehefrau angeklagt. Ihr wirft die Anklagebehörde Beihilfe und ebenfalls Steuerhinterziehung vor. Darüber hinaus soll Georg Schmid 13 Jahre lang eine weitere Mitarbeiterin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt haben, ohne sie ordnungsgemäß bei der Krankenkasse und dem Finanzamt anzumelden.

Schmids Verteidiger sind dagegen der Meinung, dass die Anklage unbegründet ist. Sein Rechtsanwalt Nikolaus Fackler von der Augsburger Kanzlei Seitz, Weckbach, Fackler & Partner nannte die Anklage kürzlich eine "sehr gewagte Konstruktion" und betonte: "Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft treffen nicht zu." Fackler will mittels eines Antrags verhindern, dass es zur Eröffnung des Hauptverfahrens kommt.

Dazu haben der Anwalt und seine Kollegen nun vom Gericht mehr Zeit bekommen. Die Frist für eine Stellungnahme wurde auf Antrag der Anwälte bis zum 30. Oktober verlängert, teilte das Amtsgericht heute mit. "Der Antrag war mit gestaffelter urlaubsbedingter Abwesenheit der mehrköpfigen Verteidigung begründet worden", erklärte Gerichtssprecher Roland Fink.

Sobald die Stellungnahme eingegangen ist, muss das zuständige Schöffengericht prüfen, ob es die Anklage der Staatsanwaltschaft zulässt. Ist dies der Fall, dann kommt es zum Prozess. Dem Ex-Politiker droht im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.

Ob ein möglicher Prozess gegen Schmid noch dieses Jahr stattfindet, ist unklar. Theoretisch könnte das Gericht schon vor Eingang der Stellungnahme Tage für eine Verhandlung blocken. Würde das Schöffengericht erst nach dem 1. November die Zulassung prüfen und dann terminieren, könnte es für 2014 eng werden.  bo/hogs

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