Gericht glaubt Tochter nicht: Mildes Urteil für Inzest-Vater
Über Jahrzehnte hinweg hatte der Vater mit seiner Tochter geschlafen. Sie spricht von Vergewaltigung, er von einvernehmlichem Sex. Das Landgericht Nürnberg-Fürth glaubte ihm.
Er hatte Sex mit seiner eigenen Tochter. Über mehrere Jahrzehnte hinweg. Die Tochter gebar drei behinderte Söhne, zwei davon starben. Die Tochter sagt, sie wurde vergewaltigt. Der Vater spricht von einvernehmlichem Sex. Am Landgericht Nürnberg-Fürth ist am heutigen Montag das Urteil im Inzest-Prozess gefallen. Das Gericht schenkte der Tochter keinen Glauben.
Rentner wegen Inzests verurteilt
Der 69 Jahre alte Rentner aus dem fränkischen Willmersbach wurde wegen Inzests zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt: Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach den Vater aber nicht der Vergewaltigung schuldig. Die Kammer wich damit deutlich von der Bewertung und der Strafforderung der Staatsanwaltschaft ab, die 14 Jahre Haft wegen Vergewaltigung gefordert hatte. Die Tochter hatte ihrem Vater im Prozess vorgeworfen, sie 34 Jahre lang regelmäßig missbraucht und mit dem Tode bedroht zu haben, falls sie ihn verrate.
Tochter sprach von Vergewaltigung
Die Tochter hatte ihrem Vater in dem sechstägigen Prozess vorgeworfen, sie so eingeschüchtert zu haben, dass sie erst nach drei Jahrzehnten den Mut gehabt habe sich zu offenbaren. Der Vater hatte Gewalt gegenüber seiner Tochter stets bestritten und von einvernehmlichen Sex mit ihr gesprochen. Zeugen für gewalttätige Übergriffe auf die Tochter fanden sich nicht.
Gericht zweifelt an Glaubwürdigkeit des Opfers
Der Vorsitzende der Strafkammmer, Günther Heydner, betonte in seiner Urteilsbegründung, es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Außerdem habe das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers; die 46 Jahre alte Frau aus Willmersbach habe sich bei ihren Aussagen vor der Polizei, dem Vernehmungsrichter und dem Gericht immer wieder in Widersprüche verwickelt. "Ihre Aussage ist nicht konstant", sagte der Kammervorsitzende. dpa/AZ
Die Diskussion ist geschlossen.