Gericht kippt Verordnung zur Mietpreisbremse
Das Landgericht München kippt die bayerische Verordnung zur Mietpreisbremse. Sie sei wegen Formfehlern unwirksam.
Das Landgericht München I hat die bayerische Mitpreisbremsenverordnung für unwirksam erklärt. Dem am Mittwoch ergangenen Urteil zufolge ist die Verordnung wegen Formfehlern unwirksam. Demnach hat es die Landesregierung versäumt, in der Verordnung jene Gemeinden zu bestimmen, in welchen ein angespannter Wohnungsmietmarkt besteht. Zudem müsse für die Gemeinden einschließlich München erkennbar sein, aus welchen Gründen sie in die Mieterschutzverordnung aufgenommen wurden. (Az. 14 S 10058/17)
Das Gericht betonte zunächst, dass die bundesgesetzlichen Regelungen zur Einführung der Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar sind und nicht gegen die Eigentumsgarantie der Vermieter verstoßen. Es gebe auch keinen Zweifel daran, dass "in München ein angespannter Wohnungsmietmarkt" vorliegt, der grundsätzlich die Einführung einer Mietpreisbegrenzung bei Neuabschluss von Mietverträgen rechtfertige.
Allerdings müssen laut dem rechtskräftigen Urteil von der Landesregierung in einer Mietpreisbremsenverordnung die einzelnen Gemeinden bestimmt werden. Die Verordnung müsse zudem in ihrer Begründung für die betreffenden Kreise erkennen lassen, "aus welchen Gründen das jeweilige Gebiet in die Mieterschutzverordnung aufgenommen" worden sei.
Dem werde die bayerische Verordnung nicht gerecht, hieß es weiter. Für den Bürger sei nicht nachvollziehbar, mit welchem Gewicht welcher Indikator gewertet worden und weshalb die Landeshauptstadt München in die Verordnung aufgenommen worden sei. Der festgestellte Formverstoß führt nach der Entscheidung des Landgerichts insgesamt zur Unwirksamkeit der im Januar 2016 erlassenen Verordnung. afp
Die Diskussion ist geschlossen.
Das Land braucht keine Mietpreisbremse.
Zudem müsse für die Gemeinden einschließlich München erkennbar sein, aus welchen Gründen sie in die Mieterschutzverordnung aufgenommen wurden.
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Es fördert nicht den Respekt für die Justiz, wenn auch völlig offensichtliche Sachverhalte einer ausführlichen gesetzlichen Begründung bedürfen. Es ging ja bei den Klagen nicht um Hintertupfingen sondern konkret um Mietverhältnisse in München.
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Bayern war übrigens einer der ersten Bundesländer, das die Mietpreisbremse umgesetzt hat.
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https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2015/07/150714-Ministerratsbericht.pdf
Bayern war übrigens einer der ersten Bundesländer, das die Mietpreisbremse umgesetzt hat.
Aber offensichtlich nach Art der CSU gewohnt schlampig. Ihren Kommentar kann ich mir vorstellen, wäre so was z. B. in einem R2G-regierten Land vorgefallen.
Die CSU wäre über einen konstruktiven Hinweis von SPD und Grünen sicher dankbar gewesen. Einfach mal so in der parlamentarischen Arbeit, also das wofür ein MdL auch sein Geld bekommt.
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Solch peinliche Blamagen haben ihre Ursache eher in den Tatsachen, dass die CSU-Riege sowieso alles besser weiß und überwiegend mit ihren Nebentätigkeiten beschäftigt ist.