Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. München: Gericht kippt Verordnung zur Mietpreisbremse

München
06.12.2017

Gericht kippt Verordnung zur Mietpreisbremse

Das Landgericht München I hat die bayerische Mitpreisbremsenverordnung für unwirksam erklärt.
Foto: Jens Schierenbeck, dpa (Symbolfoto)

Das Landgericht München kippt die bayerische Verordnung zur Mietpreisbremse. Sie sei wegen Formfehlern unwirksam.

Das Landgericht München I hat die bayerische Mitpreisbremsenverordnung für unwirksam erklärt. Dem am Mittwoch ergangenen Urteil zufolge ist die Verordnung wegen Formfehlern unwirksam. Demnach hat es die Landesregierung versäumt, in der Verordnung jene Gemeinden zu bestimmen, in welchen ein angespannter Wohnungsmietmarkt besteht. Zudem müsse für die Gemeinden einschließlich München erkennbar sein, aus welchen Gründen sie in die Mieterschutzverordnung aufgenommen wurden. (Az. 14 S 10058/17)

Das Gericht betonte zunächst, dass die bundesgesetzlichen Regelungen zur Einführung der Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar sind und nicht gegen die Eigentumsgarantie der Vermieter verstoßen. Es gebe auch keinen Zweifel daran, dass "in München ein angespannter Wohnungsmietmarkt" vorliegt, der grundsätzlich die Einführung einer Mietpreisbegrenzung bei Neuabschluss von Mietverträgen rechtfertige.

Allerdings müssen laut dem rechtskräftigen Urteil von der Landesregierung in einer Mietpreisbremsenverordnung die einzelnen Gemeinden bestimmt werden. Die Verordnung müsse zudem in ihrer Begründung für die betreffenden Kreise erkennen lassen, "aus welchen Gründen das jeweilige Gebiet in die Mieterschutzverordnung aufgenommen" worden sei.

Dem werde die bayerische Verordnung nicht gerecht, hieß es weiter. Für den Bürger sei nicht nachvollziehbar, mit welchem Gewicht welcher Indikator gewertet worden und weshalb die Landeshauptstadt München in die Verordnung aufgenommen worden sei. Der festgestellte Formverstoß führt nach der Entscheidung des Landgerichts insgesamt zur Unwirksamkeit der im Januar 2016 erlassenen Verordnung. afp

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

07.12.2017

Das Land braucht keine Mietpreisbremse.

06.12.2017

Zudem müsse für die Gemeinden einschließlich München erkennbar sein, aus welchen Gründen sie in die Mieterschutzverordnung aufgenommen wurden.

.

Es fördert nicht den Respekt für die Justiz, wenn auch völlig offensichtliche Sachverhalte einer ausführlichen gesetzlichen Begründung bedürfen. Es ging ja bei den Klagen nicht um Hintertupfingen sondern konkret um Mietverhältnisse in München.

.

Bayern war übrigens einer der ersten Bundesländer, das die Mietpreisbremse umgesetzt hat.

.

https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2015/07/150714-Ministerratsbericht.pdf

06.12.2017

Bayern war übrigens einer der ersten Bundesländer, das die Mietpreisbremse umgesetzt hat.

Aber offensichtlich nach Art der CSU gewohnt schlampig. Ihren Kommentar kann ich mir vorstellen, wäre so was z. B. in einem R2G-regierten Land vorgefallen.

07.12.2017

Die CSU wäre über einen konstruktiven Hinweis von SPD und Grünen sicher dankbar gewesen. Einfach mal so in der parlamentarischen Arbeit, also das wofür ein MdL auch sein Geld bekommt.

.

07.12.2017

Solch peinliche Blamagen haben ihre Ursache eher in den Tatsachen, dass die CSU-Riege sowieso alles besser weiß und überwiegend mit ihren Nebentätigkeiten beschäftigt ist.