Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. "12 Stämme": Gericht lässt prügelnde Sekten-Lehrerin noch im Saal verhaften

"12 Stämme"
21.06.2016

Gericht lässt prügelnde Sekten-Lehrerin noch im Saal verhaften

Vor dem Augsburger Landgericht wurde eine 56-jährige ehemalige Lehrerin der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ verurteilt.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand , dpa

Weil sie ihre Schüler geprügelt hat, ist eine Lehrerin der Sekte "Zwölf Stämme" zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Frau wurde noch im Gerichtssaal festgenommen.

Eine Lehrerin der Sekte "Zwölf Stämme" ist zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden, weil sie ihre Schüler geprügelt hat. Das Landgericht Augsburg sprach die 56-Jährige am Dienstag der gefährlichen Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig. Die Frau hatte in dem Verfahren zugegeben, dass sie als Lehrerin der sekteneigenen Schule ihre Schüler geprügelt hat.

Angeklagte hatte Prügelstrafen für stotternde Schüler verhängt

Unmittelbar nach ihrer Verurteilung ist gegen die Lehrerin Haftbefehl erlassen worden. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Augsburg begründete dies am Dienstag mit Fluchtgefahr. Die 56-Jährige wurde noch im Gerichtssaal festgenommen. Erstmals muss damit ein Mitglied der Sekte wegen der üblichen Züchtigungen von Kindern ins Gefängnis.

Die 56-Jährige hatte Prügelstrafen verhängt, wenn ihre Schüler gestottert oder schlecht vorgelesen haben oder einfach ihre Brotzeit nicht essen wollten. Wer bei den unbarmherzigen Schlägen mit der Weidenrute zuckte, bekam noch mehr. Der Angeklagten hält Hoesch vor, dass sie keine echte Reue gezeigt habe. Im Gegenteil hat die Frau zu Beginn des Prozesses ihr Tun damit gerechtfertigt, dass es zum Wohle der Kinder sei. Was sie tat, wusste sie genau: "Natürlich war das alles nicht erlaubt!", räumte sie ein.

Bei den "Zwölf Stämmen" durfte die gelernte Erzieherin in der sekteneigenen Schule als Lehrerin arbeiten, obwohl ihr dafür die Qualifikation fehlte. Lehrer wurden vom Ältestenrat bestimmt. Das bayerische Kultusministerium hatte der Sekte jahrelang den Betrieb einer Schule offiziell genehmigt. An Kontrollen der Einrichtung hat es offensichtlich lange gefehlt.

Eine Zeugin rechtfertigte die Schläge, die sie als Kind bekommen hatte

Bis zu achtmal am Tag habe es einen Schüler getroffen, erklärt der Richter. In Einzelfällen habe es dann bis zu 30 Rutenschläge am Stück gegeben. Manche Opfer leiden bis heute darunter, was sie als Kind in der Sekte erlebt haben. Dass die Schläge nicht zur positiven Entwicklung junger Menschen beitragen, macht Hoesch klar: "Hierdurch wurde eine freie Willensbildung der Kinder unmöglich gemacht."

In dem zweimonatigen Verfahren wurde deutlich, wie zerrissen das Verhältnis von früheren und noch aktuellen Mitgliedern der Sekte heute ist. Auf der einen Seite stehen Kinder, die in der Gemeinschaft groß geworden sind und sich inzwischen von der Gewaltlehre abgewandt haben. Diesen Aussteigern stehen junge Erwachsene gegenüber, die selbst mit Schlägen aufgewachsen sind - und diese Methoden immer noch als völlig normal ansehen.

So rechtfertigt die letzte Zeugin im Prozess die Schläge, die sie als Mädchen abbekommen hat: "Ich habe eingesehen, dass ich die Züchtigung brauche." Es habe ja "klare Regeln" gegeben. Wenn ein Schüler Grenzen überschreite, beispielsweise durch Tuscheln bei der Stillarbeit im Unterricht, müsse er geschlagen werden. Dies sei "eine Konsequenz und eine Reinigung". Die Risse zeigen sich bei der jungen Frau am deutlichsten, denn ihre Familienangehörigen haben der Sekte längst den Rücken gekehrt.

Sekten-Lehrerin droht bereits ein neuer Prozess

Der Fall der unbelehrbaren Prügel-Lehrkraft ist für die Justiz wohl noch nicht beendet. Ihr Verteidiger kündigte bereits an, dass er voraussichtlich Revision einlegen werde. Außerdem liegt bei der Augsburger Staatsanwaltschaft noch ein weiteres Verfahren. Dabei geht es darum, dass die Frau schon in den 90er Jahren zugeschlagen haben soll. Damals waren die "Zwölf Stämme" noch im niedersächsischen Pennigbüttel in der Nähe von Bremen, später folgte der Umzug nach Bayern. Daher droht der Frau auch deswegen ein neuer Prozess.

Im September 2013 hatte die Polizei wegen der Prügelvorwürfe rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften der Sekte im schwäbischen Klosterzimmern bei Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt und in Heimen sowie Pflegefamilien untergebracht.

Das Amtsgericht Nördlingen hatte die Erzieherin in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, die Jugendschutzkammer des Landgerichts reduzierte die Strafe in der Berufungsverhandlung um sechs Monate. dpa/AZ Zwölf Stämme: Staatsanwalt fordert mehr als drei Jahre Haft für Lehrerin

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

21.06.2016

Sehr gut! So jemand gehört hinter Schloss und Riegel - und sollte niemals wieder in die Nähe von Kindern gelassen werden!


(Verstoß NUB 7.2/Diskutieren Sie bitte sachlich und zum Thema!)

21.06.2016

Ich weiß zwar nicht was hier unter "Prügeln" verstanden wird....

Wer niemals eine Watschn bekommen hat - dem fehlt was fürs Leben.

21.06.2016

Wenn Sie ihren persönlichen Bedarf an Prügeln nicht selbst stillen können, kommen Sie gern vorbei: prügelhilfe.de

Leute gibts...

21.06.2016

Mich wundert nur, dass bei manchen Leuten die Latte von Vorstrafen endlos lange ist, aber die läßt man immer wieder auf unsere Bevölkerung los.

Das man diese Frau gleich im Gerichtssaal verhaftet hat mag ja richtig gewesen sein, aber so unterschiedlich sollte es bei uns eigentlich nicht zugehen.

(Verstoß NUB 7.2/edit)

21.06.2016

Wie konnte es passieren, dass Sie nicht mitgekriegt haben, dass das Verprügeln gerade auch von Kindern eine STRAFTAT ist?

Raimund Kamm