Gericht lehnt Befangenheitsantrag im NSU-Prozess ab
Im NSU-Prozess hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl als unbegründet zurückgewiesen.
Der Beschluss sei den Verfahrensbeteiligten bereits am Montag zugestellt worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Die Anwälte des Angeklagten Ralf Wohlleben hatten die Befragung eines Ex-V-Manns durch eine Nebenklagevertreterin kritisiert, die lediglich auf der Basis handschriftlicher Notizen Vorhalte aus Ermittlungsakten machte.
Weil Götzl dies zuließ, stellten die Verteidiger den Befangenheitsantrag. Der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) wird die Ermordung neun türkisch- und griechischstämmiger Einwanderer und einer deutschen Polizistin zwischen 2000 und 2007 zur Last gelegt. dpa/lby
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