Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Gericht lehnt Kraftwerk im Allgäu ab

15.11.2017

Gericht lehnt Kraftwerk im Allgäu ab

Naturschutz an der Ostrach hat Vorrang

Seit Jahren streiten sich Naturschützer und das Landratsamt Oberallgäu über ein geplantes Wasserkraftwerk an der Ostrach bei Bad Hindelang-Hinterstein. Gestern hat das Augsburger Verwaltungsgericht den Bau für unzulässig erklärt und die Genehmigung des Projekts durch das Oberallgäuer Landratsamt aufgehoben. Die Augsburger Richter verwiesen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach ein Wasserkraftwerk an der Ramsauer Ache in den Berchtesgadener Alpen ebenfalls nicht zulässig ist. Demnach sei ein übergeordnetes öffentliches Interesse am Bau und Betrieb einer neuen Wasserkraftanlage eher zu verneinen, wenn hierdurch in die Ökologie eines Gewässers erheblich eingegriffen wird.

Das Oberallgäuer Landratsamt hatte das Projekt an der Ostrach genehmigt, obwohl auch die Behörde von einer Verschlechterung des Gewässerzustands ausgeht. Das Interesse am Ausbau der regenerativen Energie sei aber höher zu gewichten. Dagegen hatten der Bund Naturschutz (BN) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) geklagt. In der gestrigen Verhandlung in Augsburg hatten Experten erklärt, dass das Kraftwerk zahlreiche Fische in der Ostrach töten würde. Auch der Vertreter des Wasserwirtschaftsamts äußerte sich mehrfach ablehnend über das Vorhaben und wies auf massive Folgen hin. Das Kraftwerk hätte nach Ansicht der Gegner massiv das Naturdenkmal Eisenbreche beeinträchtigt. Das ist eine tiefe Felsschlucht, durch die die Ostrach fließt. Für das Kraftwerk wäre der Wildfluss auf einer Länge von 90 Metern durch eine fünf Meter hohe Mauer aufgestaut worden. Zudem hätte eine 1,3 Kilometer lange Rohrdruckleitung gebaut werden müssen.

In einer ersten Reaktion nannte der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz (CSU) das Urteil eine „Niederlage für den Klimaschutz“. Das Wasserkraftwerk wäre nach seinen Worten „eine Chance gewesen, ein ganzes Tal regenerativ zu versorgen“. Erleichterung herrschte dagegen bei den Naturschützern. „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Wasserkraft nicht automatisch Vorrang gegenüber Natur- und Landschaftsschutz genießt“, erklärte Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. (dpa, AZ)

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.