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NSU-Prozess
31.07.2014

Gericht lehnt den Befangenheitsantrag von Beate Zschäpe ab

Foto: Peter Kneffel (dpa)

Der Befangenheitsantrag der im NSU-Prozess Hauptangeklagten Beate Zschäpe wurde abgewiesen. Stattdessen sagen am Nachmittag zwei Polizisten aus.

Rückschlag für Beate Zschäpe im NSU-Prozess: Ihr Befangenheitsantrag wurde vom Oberlandesgericht München abgelehnt. Das will die Agentur dpa erfahren haben. Der Antrag richtete sich gegen sämtliche Mitglieder des Staatsschutzsenats.

Befragte der Senat einen Zeugen einseitig im NSU-Prozess?

So kann das Verfahren am Donnerstagnachmittag fortgesetzt werden. Zschäpes Verteidiger hatten geltend gemacht, der Senat habe einen Zeugen einseitig befragt und damit eine eindeutige Haltung zu ihrer Mandantin gezeigt. Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpes Antrag als "absurd" bezeichnet.

Diese Zeugen sagen im NSU-Prozess heute aus

Zwei Kripo-Beamte sind heute im NSU-Prozess geladen. Einer der beiden soll über einen damaligen Chemnitzer Neonazi aussagen, der einer Skinheadgruppe namens "88er" angehört und Sprengstoff für das für den "Nationalsozialistischen Untergrund" besorgt haben soll. Die Chiffre "88" steht für "Heil Hitler". Der andere Beamte hatte mit der hochbetagten Nachbarin Zschäpes gesprochen, die hilflos in dem zerstörten Haus ausharrte, nachdem Zschäpe die Fluchtwohnung des Trios in Brand gesteckt hatte.

Zschäpe war im Januar 1998 mit ihren Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt untergetaucht. Das Trio soll für zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge verantwortlich sein. Das Motiv war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Fremdenhass und Hass auf den Staat.   dpa/lby/AZ

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