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Polizistenmord: Gericht schickt Raimund M. in die Psychiatrie
Polizistenmord
07.05.2014
Gericht schickt Raimund M. in die Psychiatrie
VonHolger Sabinsky-Wolf und Jörg Heinzle
Kommt es zu einem neuen Prozess gegen den mutmaßlichen Polizistenmörder Raimund M.? Im Streit um seine Verhandlungsfähigkeit traf das Oberlandesgericht München nun eine Entscheidung.
Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) bestätigte eine Anordnung des Augsburger Landgerichts, nach der Raimund M. in eine Psychiatrie verlegt wird. In der forensischen Klinik in Haar bei München soll er "beobachtet" werden. Ziel ist es festzustellen, ob der 61-Jährige erneut wegen des Mordes an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth vor Gericht gestellt werden kann.
Im vergangenen Jahr war eine erste Verhandlung gegen Raimund M. wegen seiner Parkinson-Erkrankung geplatzt. Sein 59 Jahre alte Bruder wurde dagegen zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt.
Die Weichen für einen möglichen neuen Prozess gegen den mutmaßlichen Polizistenmörder Raimund M. waren Ende Februar gestellt worden. Eine Woche vor dem Urteil gegen M.s Bruder Rudolf Rebarczyk schrieb Dr. Christian Graz, Oberarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Haar, einen Brief an das Augsburger Schwurgericht.
Der Inhalt, stark verkürzt: Graz erwartet von einem Aufenthalt des Raimund M. in der Klinik aufschlussreiche Erkenntnisse über dessen Gesundheitszustand. Und Graz kritisiert eine unzureichende Methodik des Gutachters Ralph-Michael Schulte, der M. vergangenes Jahr für verhandlungsunfähig erklärt hatte.
Zweifel an Einschätzung des Gutachters
Die erste Einschätzung des Psychiaters basierte auf einem dreiviertelstündigen Gespräch mit dem Angeklagten in der JVA München-Stadelheim. Das Schreiben sorgte für Ärger bei M.s Verteidigern Werner Ruisinger und Adam Ahmed. Wegen seiner deutlichen Formulierung. Und weil die Einschätzung nur auf diesem einen Gespräch fußte. Es folgte eine schriftliche Auseinandersetzung.
Und doch war das Schreiben für die 8. Strafkammer eine Initialzündung. Mitte März fällten die Richter ihre Entscheidung: Sie ordneten die Unterbringung in der Psychiatrie an. Dagegen legten M.s Verteidiger zwar Beschwerde ein; die aber scheiterte eben jetzt beim Oberlandesgericht. Eine solche Unterbringung sei "nach dem Gesetz zulässig und vorliegend ebenso geboten wie verhältnismäßig", so das OLG.
Damit ist der Weg für eine genaue Untersuchung von Raimund M. in der Psychiatrie frei. Im Sommer dürfte dann feststehen, ob er sich erneut wegen des Augsburger Polizistenmords vor Gericht verantworten muss.
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