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München
29.06.2016

Gericht verdonnert Freistaat zu besserem Schutz der Luft

Der Freistaat Bayern muss bei seinen Aktivitäten für bessere Luft in München aufs Tempo drücken.
Foto: Oliver Weiken (dpa)

Die Entscheidung ist eine Ohrfeige für den Freistaat: Das Gericht droht der Staatsregierung das höchstmögliche Ordnungsgeld an, wenn sie nicht für bessere Luft in München sorgt.

Der Freistaat Bayern muss bei seinen Aktivitäten für bessere Luft in München aufs Tempo drücken. Mit zwei Entscheidungen hat das Verwaltungsgericht München die Staatsregierung verpflichtet, wirksamere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in der Landeshauptstadt zu ergreifen. Das Gericht drohte dem Freistaat nach einer Mitteilung vom Mittwoch das höchstmögliche Ordnungsgeld von 10 000 Euro an, falls er den Luftreinhalteplan nicht innerhalb eines Jahres nachbessert. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten den Staat verklagt.

Zur Begründung seiner Entscheidung teilte das Gericht mit, dass die NO2-Belastung an zwei Messstellen erheblich über dem Grenzwert liege. Der Freistaat gehe selbst davon aus, dass dort der Grenzwert ohne zusätzliche Maßnahmen vor dem Jahr 2025 bzw. 2030 nicht eingehalten werden könne. Die bisherigen Maßnahmen sind daher nach Überzeugung des Gerichts nicht wirksam genug. Zudem stellten die Richter fest, dass in einem Gutachten zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Maßnahmen wie etwa Verkehrsbeschränkungen nicht geprüft würden.

Das Verwaltungsgericht schreibt der Staatsregierung nicht vor, was nun konkret zu tun ist. VCD und DUH hätten auch keinen Anspruch auf Festlegung einer bestimmten Maßnahme durch das Gericht. Die Kläger verlangen zum Beispiel eine City-Maut oder das Nachrüsten von städtischen Omnibussen. Zudem gehörten Diesel-Autos aus der Stadt verbannt.

Die Richter bestätigten mit ihrer jetzigen Entscheidung im Wesentlichen ein Urteil von 2012. Schon damals wurde der Freistaat auf Klage der Deutschen Umwelthilfe hin verpflichtet, einschneidendere Maßnahmen als bislang zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Gegen die neuen Entscheidungen kann der Freistaat Rechtsmittel zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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