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Prozess
08.07.2017

Gericht verurteilt Foltermörder zu lebenslanger Haft

Piotr S., 32, muss lebenslang ins Gefängnis.
Foto: Peter Fastl

Piotr S. hat seine Freundin aus Eifersucht zu Tode geprügelt. Wie lange er mindestens im Gefängnis bleiben muss

Es war Mord: Piotr S., 32, ist am Freitag vor dem Augsburger Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Freundin gefoltert und zu Tode geprügelt hat. Die Tat spielte sich im Oktober 2016 in einer Unterkunft für Leiharbeiter in Großaitingen (Kreis Augsburg) ab. S. war von Eifersucht getrieben, weil er dachte, seine Freundin betrüge ihn. Die lebenslange Haftstrafe bedeutet, dass er erst nach 15 Jahren die Chance hat, auf Bewährung freizukommen. S. habe einen „absoluten Besitzanspruch“ über seine Freundin Marlena P., 33, erhoben, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser. Sein Verhalten sei extrem „rücksichtslos“ und „eigensüchtig“ gewesen.

Piotr S., der aus Polen stammt und in Landsberg als Leiharbeiter tätig war, hatte zugegeben, dass er seine Freundin mit Schlägen traktiert hat. Zur Strafe für die angebliche Affäre hat er ihr teils die Haare abrasiert. S. sagt, er habe seine Freundin dazu bringen wollen, dass sie den Namen ihres Liebhabers verrät. Das konnte sie aber nicht. Die Ermittlungen ergaben, dass sie treu war. Im Gesicht der Frau waren massive Schwellungen und Blutergüsse zu sehen. Einblutungen gab es auch am Hals, am Oberkörper und im Genitalbereich. Rund 20 Rippen waren gebrochen, zudem der Brustwirbelkörper und zwei Lendenwirbelfortsätze. Marlena P. starb an einer starken Hirnschwellung. Mehrere Verletzungen deuteten darauf hin, dass der Angeklagte das Opfer „sehr wahrscheinlich“ auch mehrfach getreten hat, sagte ein Rechtsmediziner. Dazu kommt eine Verbrennung an einem Fuß, die nahelegt, dass er die Frau mit einer glühenden Zigarette gequält hat. Rund drei Stunden nach der Tat fuhr Piotr S. seine Freundin in die nächste Klinik. Die Ärzte konnten aber nur noch den Hirntod feststellen.

Der Psychiater Richard Gruber hält den Angeklagten für voll schuldfähig. S. sei zwar von grundloser Eifersucht getrieben gewesen. Aber eine „felsenfeste Überzeugung“, auch wenn sie falsch sei, sei noch nicht unbedingt ein Wahn. Selbst Verteidiger Klaus Rödl ging davon aus, dass die Tat ein Mord war. S. habe seine Freundin zwar nicht töten wollen. Er habe durch sein brutales Vorgehen ihren Tod aber billigend in Kauf genommen.

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