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Nürnberg
14.10.2015

Gericht verurteilt Nürnberger Heckenschützen zu langer Haftstrafe

Der Anwalt Phillip K. musste sich vor wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.
Foto: Daniel Karmann (dpa)

Als Rechtsanwalt sollte er Recht und Gesetz kennen. Doch beides schien er zu vergessen, wenn es um seine Schießleidenschaft ging. Nun muss er für lange Zeit ins Gefängnis.

Er hat mit einem Jagdgewehr wahllos auf Autos geschossen - dafür erhielt ein 50 Jahre alter Nürnberger Rechtsanwalt nun eine Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stufte die Tat in seinem Urteil am Mittwoch als versuchten Mord ein. Der Mann habe im November vergangenen Jahres von seiner Wohnung aus gezielt auf Autos geschossen, stellte die Schwurgerichtskammer fest. Die Schüsse trafen zwei Fahrzeuge, Insassen wurden glücklicherweise nicht verletzt.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert. Aus Sicht der Verteidigung haben dagegen die Beweise nicht ausgereicht, um Mordversuch nachzuweisen. Daher hatten die Anwälte für eine Bewährungsstrafe plädiert. Der Angeklagte hatte die Schüsse zwar gestanden. In der Erklärung seiner Rechtsanwälte wurden sie jedoch als harmlose Übungsschüsse abgetan.  

Rechtsanwalt hatte eine Leidenschaft für Schusswaffen

Für besonders bedenklich hielt die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger die Tat vom 4. November 2014. Damals löste anscheinend ein Auffahrunfall auf einer Schnellstraße die Schießlust des 50-Jährigen aus. Dabei habe er in der Dunkelheit auf einen der Unfallwagen geschossen - ohne Rücksicht auf möglicherweise Unfallbeteiligte. "Natürlich wusste der Angeklagte, dass dort jemand sitzen könnte", sagte die Richterin.  

Während des mehrtägigen Prozesses war deutlich geworden, dass der Angeklagte bereits seit den 90er Jahren eine Vorliebe für Schusswaffen hat. Damals war er in einen Schützenverein eingetreten, den er 2007 wieder verließ. Waffen behielt er trotzdem weiter und übte damit im Flur seiner Wohnung. Im August 2014 entschied er, den Jagdschein zu machen und bestellte eine Waffe in den Niederlanden - jenes Gewehr, mit der später auf die Autos schießen sollte. Einen Waffenschein hatte er dafür nicht. Unklar war am Mittwoch noch, ob der verurteilte Jurist gegen das Urteil in Revision gehen will. dpa

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