Karl-Heinz Schreiber und kein Ende: 17 Jahre nach dem skandalträchtigen Panzerverkauf an Saudi-Arabien ist am Montag vor dem Augsburger Landgericht ein weiteres Urteil gefallen.

von Peter Richter
Augsburg - Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber fein. Dass diese alte Volksweisheit heute noch die Arbeit der Gerichte zutreffend beschreibt, stellt einmal mehr die unendliche Geschichte rund um den Lobbyisten Karlheinz Schreiber unter Beweis.
Gestern und damit 17 Jahre nach dem skandalträchtigen Panzerverkauf an Saudi-Arabien fiel vor dem Augsburger Amtsgericht ein weiteres Urteil. Lorenzo W., ein Vertrauter Schreibers und einst Treuhänder seiner Geldgeschäfte in der Schweiz, wurde zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Schuldig der Falschaussage und der versuchten Strafvereitelung.
Der 67-Jährige vermied es, vor Gericht zu erscheinen. Kurz vor dem Termin zog sein Anwalt den Einspruch gegen den ohne öffentliche Verhandlung verhängten Strafbefehl zurück, womit dieser rechtskräftig ist.
Durch das Urteil steht fest, dass Lorenzo W. entgegen seiner Aussage vor einem Ermittlungsrichter wusste, wer Nutznießer der beiden Briefkastenfirmen "A.T.G." und "I.A.L." war: kein anderer als Rüstungslobbyist Schreiber, den die Staatsanwaltschaft der Steuerhinterziehung, Untreue und Korruption beschuldigt. Über deren Konten war jenes 447 Millionen Mark teure Panzergeschäft abgewickelt worden, knapp die Hälfte des Betrags waren Schmiergelder.
Mit seiner Falschaussage hatte der Schweizer erreichen wollen, dass sowohl Schreiber - noch immer in Kanada - wie zwei Thyssen-Manager straffrei davonkommen. Was bekanntlich misslang - weshalb das bis heute vor dem BGH angefochtene Urteil auch eine später Genugtuung für die 10. Strafkammer und ihren Vorsitzenden Maximilian Hofmeister ist.
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