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  3. NSU-Prozess: Gerichtsentscheidung über Zschäpe-Verteidiger lässt auf sich warten

NSU-Prozess
21.07.2014

Gerichtsentscheidung über Zschäpe-Verteidiger lässt auf sich warten

Ob er seinen Auftrag behält, ist noch nicht sicher: Einer der bisherigen Anwälte der Angeklagten Beate Zschäpe, Wolfgang Stahl, im Gerichtssaal in München.
Foto: Archivfoto Peter Kneffel (dpa)

Im NSU-Prozess lässt die Entscheidung über den von Beate Zschäpe beantragten Austausch ihrer Anwälte weiter auf sich warten. Die Verhandlung am Dienstag wurde verschoben.

Am Dienstag soll die Hauptverhandlung entgegen der ursprünglichen Planung nicht schon am Morgen, sondern erst nachmittags weitergehen, teilte das Oberlandesgericht München am Montag mit. Die für Dienstagvormittag eingeplanten Zeugen werden nicht befragt. Alle weitere Zeugenvernehmungen am Nachmittag und auch am Mittwoch und Donnerstag sollen wie geplant stattfinden.

Die Hürden für einen Verteidigerwechsel sind hoch

In der vergangenen Woche hatte Zschäpe überraschend dem Gericht über einen Polizisten mitteilen lassen, dass sie ihren drei Pflichtverteidigern nicht mehr vertraue. Zschäpe reichte am Freitag dazu ergänzend eine schriftliche Begründung nach. Ob diese ausreicht, ihren Wunsch nach neuen Verteidigern durchzusetzen, war unklar. Die rechtlichen Hürden für einen Wechsel der Pflichtverteidiger gelten als äußerst hoch.

Ob Beate Zschäpe neue Anwälte bekommt, ist noch offen

Falls Zschäpes Wunsch stattgegeben wird, müssten sich neue Pflichtverteidiger zunächst einarbeiten. Angesichts der Fülle der Akten zu dem Verfahren ist offen, wie lange sie dazu benötigen.

Zschäpe soll mit den 2011 durch Suizid ums Leben gekommenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gebildet haben. Dieser werden unter anderem zehn Morde und zwei Bombenanschläge angelastet, das Tatmotiv soll Ausländerhass gewesen sein.

dpa, afp

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