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  3. Starnberg: Geständnis: Putzfrau gibt Diebstähle im Wert von 400.000 Euro zu

Starnberg
21.11.2018

Geständnis: Putzfrau gibt Diebstähle im Wert von 400.000 Euro zu

Eine Putzfrau hat Familien bestohlen, in deren Haushalt sie tätig war. Sie ließ unter anderem Schmuck, Uhren und Geld mitgehen - im Gesamtwert von mehr als 400.000 Euro.
Foto: Kai Remmers, dpa (Symbolbild)

Sie putzte Häuser in der Nähe des Starnberger Sees und soll dabei Geld und Wertsachen geklaut und weiterverkauft haben. Nun steht die Frau vor Gericht.

Eine Putzfrau, die für mehrere Familien in der Region Starnberg arbeitete, soll mehrmals Geld, Schmuck, Uhren und Handtaschen namhafter Luxus-Marken geklaut haben. Die 39-Jährige hat zum Prozessauftakt am Mittwoch die Vorwürfe grundsätzlich eingeräumt. An einige gestohlene Wertsachen könne sie sich aber nicht mehr erinnern, erklärte sie vor dem Landgericht München II. Dazu zählen mehrere teure Luxus-Handtaschen.

Die Diebstähle seien Kurzschlussreaktionen gewesen. Das Diebesgut habe sie größtenteils weiterverkauft. Vom Wert der geklauten Gegenstände habe sie keine Vorstellungen gehabt. Der Vorsitzende Richter gab sich skeptisch: "Bei den Firmennamen weiß man, dass das nichts Billiges ist."

Putzfrau hatte finanzielle Probleme - Diebstähle belaufen sich auf Hunderttausende Euro

Ausführlich sprach die Frau über ihre finanziellen Probleme. Sie habe ihr Erspartes teilweise für Aktiengeschäfte ausgegeben. Nicht immer sei sie dabei erfolgreich gewesen. Außerdem habe sie ihrem Ex-Freund und Vater der gemeinsamen Tochter rund 20.000 Euro geliehen und sei so in finanzielle Probleme gekommen. 

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, in 13 Fällen ihre Arbeitgeber um mehr als 400.000 Euro geschädigt haben. Die Putzfrau heuerte laut Anklage bei verschiedenen Familien in der Region Starnberg als Putzfrau an. Während sie die Häuser saubermachte, soll sie Bargeld und Wertgegenstände wie Schmuck, eine Rolex-Uhr, Manschettenknöpfe, Silberbesteck oder die Handtaschen gestohlen haben. Ihre Arbeitgeber hatten die Frau über Internetportale gefunden und gebucht. Ein Urteil soll an diesem Donnerstag fallen. (dpa/lby)

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