Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Gewalt für die Ehre: Haft für zwei Türken

11.09.2006

Gewalt für die Ehre: Haft für zwei Türken

München (dpa/lby) ­ Wegen schwerer Gewalttaten an seiner Schwester und deren Freund für die Familienehre ist ein 23 Jahre alter Türke am Montag vom Landgericht München I zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Eine Strafe in gleicher Höhe erhielt ein 27 Jahre alter Landsmann, der an dem Geliebten des Mädchens eine Scheinhinrichtung vollzogen hatte.

Der Schuldspruch lautete gegen beide auf Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Bedrohung, im Falle des jüngeren Angeklagten außerdem auf Nötigung. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft neun Jahre und gegen den Mittäter achteinhalb Jahre Haft gefordert.

Der Bruder hatte seine 17 Jahre alte Schwester und deren sechs Jahre älteren Freund stundenlang verprügelt und mit einem Messer bedroht, nachdem er aus einer angebrochenen Kondompackung in der Wohnung auf ein intimes Verhältnis der beiden geschlossen hatte. Er rief Landsleute an und sagte ihnen: "Wir müssen jemanden von der Erde abheben".

Der 23-Jährige zwang den Freund der Schwester in das Auto des Mittäters mit den Worten, jetzt werde er "die türkische Mentalität kennen lernen". Er wartete mit zwei weiteren Landsleuten in der Nähe, während der 27-Jährige dem Opfer eine Pistole in den Mund steckte und abdrückte, wobei sich jedoch kein Schuss löste. Das Gericht ging davon aus, dass der Bruder von dieser Aktion vorher nicht informiert war.
Beide Opfer haben schwer wiegende psychische Folgen davon getragen. Sie wurden wegen Anfeindungen seitens der Familie der jungen Frau ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen, aus dem selben Grund verhandelte das Gericht gegen die Angeklagten seit April unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen. Der 23-Jährige ist wegen Beihilfe zum Mord vorbestraft. Seine jetzt 46 Jahre alte Mutter hatte 1998 seinen Vater umbringen lassen und ihren damals erst 15-jährigen Sohn in das Verbrechen verwickelt.

Beim Strafmaß in dem Prozess um die Gewalttaten an Schwester und künftigem Schwager berücksichtigte das Gericht, dass die Angeklagten sich im Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs zur Zahlung vierstelliger Beträge an beide Opfer verpflichtet haben. Auch hätten beide die Verantwortung für ihre Taten übernommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.