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Gustl Mollath: Gustl Mollath legt Revision ein: Kommt er damit durch?
Gustl Mollath
22.08.2014
Gustl Mollath legt Revision ein: Kommt er damit durch?
Gustl Mollath hat Revision gegen sein Urteil eingelegt, das in ihm einen Gewalttäter sieht. Ob er damit durchkommen wird, ist fraglich.
Vor einer Woche wurde der langjährige Psychiatrie-Insasse Gustl Mollath vom Landsgericht Regensburg freigesprochen - nun hat er Revision gegen das Urteil eingelegt. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung. Ob die Revision rechtmäßig ist, ist fraglich. Darüber muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
Mollath soll Ex-Frau misshandelt haben
Die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung wurden zwar nicht als erwiesen angesehen - trotzdem wurde der 57-Jährige für schuldig befunden, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Der Grund für seinen Freispruch: Das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren durfte nicht höher ausfallen, als im ersten Prozess. Damals war Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen worden.
Gustl Mollath will Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen
Den Vorwurf, seine Ehefrau misshandelt zu haben, will Mollath nicht auf sich sitzen lassen. Das hatte er bereits kurz nach dem Urteil erklärt. Dabei hatte er sich auch gegen die Einschätzung des Gerichts gewandt, dass eine wahnhafte Störung vorgelegen haben könnte.
Ist die Revision statthaft und begründet?
Wird Mollath durch die Gerichtsentscheidung in irgendeiner Form belastet? Von dieser Frage hängt unter anderem ab, ob die die Revision des 57-Jährigen gegen den Freispruch statthaft und begründet ist. Der Regensburger Gerichtssprecher erklärte, dass dies bei einem Freispruch nicht der Fall sei. So sei bisher die ständige Rechtssprechung. Das sei aber Sache des Bundesgerichtshofes. Die Revisionsbegründung liegt noch nicht vor. Dazu muss nach Angaben des Sprechers erst die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt werden, was noch einige Wochen dauern kann.
Wie das Regensburger Landgericht bestätigte, hat sich Mollath zudem einen Wahlverteidiger genommen. Das Mandat seiner Pflichtverteidiger sei aber noch nicht zu Ende, da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, so der Sprecher. Der 57-Jährige hatte sich mit den Anwälten im Laufe des Prozesses überworfen.
2006: Einweisung in die Psychiatrie wegen Gemeingefährlichkeit
Erstmals wurde Gustl Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit wurde er aber in die Psychiatrie eingewiesen - zu Unrecht, wie er selbst fand. Jahrelang kämpfte er deshalb um Wiederaufnahme des Verfahrens. Seiner Ex-Frau warf er vor, sie hätte eine Intrige gegen ihn gesponnen. Im August 2013 war Mollath schließlich erfolgreich. Er kam aus dem Bezirkskrankenhaus und das Verfahren wurde neu aufgerollt. dpa
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