Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess in Augsburg: Gutachten: Pädophiler Kinderarzt Harry S. ist voll schuldfähig

Prozess in Augsburg
13.12.2018

Gutachten: Pädophiler Kinderarzt Harry S. ist voll schuldfähig

Dr. Harry S. steht zum zweiten Mal in Augsburg vor Gericht.
Foto: Stefan Puchner

Vier Gutachter kommen zu dem Schluss, dass der pädophile Kinderarzt Harry S. voll schuldfähig ist. Mit einer milderen Strafe kann er nicht mehr rechnen.

In der Neuauflage des Missbrauchsprozesses gegen den pädophilen Augsburger Kinderarzt Harry S., 43, kann der Angeklagte nicht mehr auf eine mildere Strafe wegen einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit hoffen. Nach Informationen unserer Redaktion kommt keiner der insgesamt vier Gutachter, die sich mit Harry S. beschäftigt haben, zum Ergebnis, dass er bei seinen Missbrauchstaten vermindert schuldfähig war.

Pädophiler Kinderarzt Harry S. hat mindestens 20 Jungen missbraucht

Harry S. hatte schon im ersten Prozess zugegeben, mindestens 20 Jungen missbraucht zu haben. Mit dem Urteil dreizehneinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung war er aber nicht einverstanden. Es lag nahe an der Höchststrafe von 15 Jahren. Seine Anwälte Ralf Schönauer und Moritz Bode legten deshalb Revision ein – und waren damit erfolgreich. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück nach Augsburg. Verbunden mit dem Hinweis, die Frage der Schuldfähigkeit noch einmal genau zu prüfen. Die Richter im ersten Prozess hatten ihn als voll schuldfähig eingestuft. Im neuen Prozess, der seit Anfang November läuft, beschäftigen sich nun vier Experten mit der Psyche des Kinderarztes. Zwei Gutachter sind von der Justiz bestellt worden. Sie bewerten Harry S. als schuldfähig. Zwei weitere Experten sind als Privatgutachter im Auftrag der Verteidiger tätig geworden. Allerdings: Auch die Privatgutachter können nicht feststellen, dass der sexuelle Drang des Arztes so groß war, dass er sein Handeln nicht mehr steuern konnte.

Der Psychologe Helmut Kury sagte das bereits am Dienstag. Dem schloss sich nun auch der Psychiater Ralph-Michael Schulte an. Im ersten Prozess hatte er noch eine eingeschränkte Schuldfähigkeit gesehen. Nun sei aber deutlicher geworden, dass Harry S. immer noch aufhören konnte, wenn die Kinder sagten, dass sie das nicht wollen. Schulte sieht aber auch eine positive Entwicklung beim Angeklagten. In den gut vier Jahren seit seiner Inhaftierung habe er sich stark verändert. Er zeige jetzt große Einsicht in seine Taten und sei sich seiner Schuld und Probleme bewusst, so Schulte.

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.