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Amok-Alarm in Memmingen
03.10.2012

Gutachter: 15-jähriger Schüler war voll schuldfähig

Nach dem Amok-Alarm in Memmingen Ende Mai dieses Jahres hat ein Gutachter den Schüler nun für schuldfähig erklärt.
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Nach dem Amok-Alarm in Memmingen Ende Mai dieses Jahres hat ein Gutachter den Schüler nun für schuldfähig erklärt.
Foto: dpa/lby (Archiv)

Nach dem Amok-Alarm in Memmingen im Mai hat ein Gutachter den Schüler nun für schuldfähig erklärt. Dem 15-Jährigen droht eine Anklage wegen versuchten Totschlags.

Der 15-jährige Schüler, der im Mai an einer Memminger Mittelschule einen Amok-Alarm ausgelöst hat, wird sich voraussichtlich kommendes Jahr in einem Prozess für die Tat verantworten müssen. Wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von augsburger-allgemeine.de bestätigte, ist der Jugendliche von einem Gutachter als voll schuldfähig eingestuft worden. Er wurde bereits aus der Psychiatrie, in der er seit der Tat ärztlich betreut wurde, in eine Jugendstrafanstalt verlegt.

Angaben zu den Details des Gutachtens und dem Fortgang der Ermittlungen machte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Dazu werde man sich erst äußern, wenn die Anklageschrift zugestellt ist, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner. Damit wird jedoch frühestens Mitte November zu rechnen sein. Noch immer warten die Ermittler auf Ergebnisse aus den ballistischen Untersuchungen des Sportplatzes im Stadtteil Steinheim.

Wie berichtet verschanzte sich der Bub dort mit zwei scharfen Pistolen, nachdem er zuvor in der Lindenschule einen Schuss abgegeben und damit einen Amok-Alarm ausgelöst hatte. Auch auf dem Sportplatz feuerte der Jugendliche weiter um sich: Nach Angaben der Polizei wurden nach der Tat rund um das Gelände 70 Patronenhülsen sichergestellt, Einschusslöcher fanden sich unter anderem am Sportheim sowie an mehreren Polizeiautos.

Die Ermittler wollen nun beweisen, dass der Bub die Schüsse „gewollt“ abgegeben hat und dabei auch in Kauf nahm, Personen – womöglich sogar tödlich – zu treffen. Stützen die Ergebnisse der ballistischen Auswertung diese Annahme, wird der Jugendliche wegen versuchten Totschlags angeklagt werden. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm dann laut Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Haft.

Die Anwältin des Buben sagte im Gespräch mit augsburger-allgemeine.de, man werde das Gutachten akzeptieren und sich damit auseinandersetzen. Für ihren 15-jährigen Mandanten sei die Situation nach der Verlegung in die Jugendstrafanstalt allerdings härter geworden. Ihm gehe es, „wie es einem 15-Jährigen eben geht, der nach einer solchen Geschichte vier Monate in der Psychiatrie und jetzt in Haft sitzt. Er befindet sich in einer Ausnahmesituation."

Der Gutachter hatte in den vergangenen Wochen mehrfach mit dem Jugendlichen gesprochen. Unter anderem musste der Experte dabei die geistige Entwicklung des Jungen beurteilen und feststellen, ob er zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war. Direkt nach der Tat hatte vieles auf eine Kurzschlussreaktion hingedeutet. Wie der Junge selbst später gegenüber unserer Zeitung einräumte, sei der Auslöser für die Tat Liebeskummer gewesen – zuvor hatte sich die Freundin von dem damals 14-Jährigen getrennt. Hinzu seien „mehrere Dinge aus der Vergangenheit im persönlichen Umfeld zusammengekommen“, teilte er damals über seine Anwältin mit.

Gutachter: 15-jähriger Schüler war voll schuldfähig
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Foto: Ralf Lienert und dpa

Hinweise auf ein schwieriges familiäres Umfeld hatte es bereits kurz nach der Tat gegeben. Nach Angaben des Rektors der Lindenschule war der Jugendliche zudem früher schon zur Betreuung in einer Klinik gewesen. Mitschüler und Lehrer hingegen hatten den 15-Jährigen immer wieder als „netten Jungen“ beschrieben, der bis dahin nicht auffällig gewesen sei. Nach Angaben der Anwältin hat der Junge während seiner Zeit in der Klinik auch Besuch und Briefe von Mitschülern und Freunden erhalten.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, wird auch gegen den Vater des Jungen nach wie vor ermittelt. Ihm werden Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffrecht vorgeworfen. Bei einer Hausdurchsuchung hatten Ermittler zwölf Lang- und 15 Kurzwaffen sichergestellt; zudem fanden sie mehr Sprengstoff zum Abfüllen in Patronen, als der 53-Jährige hätte besitzen dürfen, sowie eine manipulierte Waffe. Auch die zwei Pistolen, aus denen der 15-Jährige seine Schüsse abgab, stammten aus dessen Besitz.

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