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Prozess in München
25.09.2013

Haftstrafe für Neonazi Wiese

Das Landgericht Würzburg hat den Neonazi Martin Wiese wegen Volksverhetzung und Bedrohung zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Mit einem Todesurteil durch einen "Volksgerichtshof" drohte der Neonazi Martin Wiese bei einer Rede in Bayern. Im Berufungsprozess fällt die Gefängnisstrafe milder aus.

Das Landgericht Würzburg hat den Neonazi Martin Wiese wegen Volksverhetzung und Bedrohung zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es in dem Berufungsverfahren als erwiesen an, dass der 37-Jährige im Sommer 2011 auf einer Kundgebung Journalisten ein Todesurteil durch einen "Volksgerichtshof" angedroht hatte. Außerdem habe er die nationalsozialistische Gewaltherrschaft verherrlicht, sagte der Vorsitzende Richter Hans Brückner am Mittwoch.

Einschlägig vorbestraft

Damit milderte das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts Gemünden ab, das Wiese im vergangenen Jahr wegen seines Auftritts zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt hatte. Der Verteidiger des einschlägig vorbestraften Aktivisten kündigte an, vermutlich auch das neue Urteil anzufechten - er forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Haftstrafe.

Wiese hatte bei der Kundgebung im unterfränkischen Roden gesagt: "Wir werden eines Nachts kommen, Euch aus euren Löchern holen, Euch vor einen Volksgerichtshof stellen und Euch wegen Deutschlands Hochverrat verurteilen zum Tode." Dabei trug er ein T-Shirt mit einem Aufdruck der Unterschrift Adolf Hitlers und dem Schriftzug "Seine Ideen, unser Weg". Außerdem glorifizierte er den Hitler-Stellvertreter und verurteilten Kriegsverbrecher Rudolf Heß und bezog sich auf Forderungen der Nationalsozialisten.

Verteidiger: Nicht so gemeint

Die Todes-Drohung richtete sich nach Auffassung des Gerichts gegen anwesende Pressevertreter, nicht aber gegen Journalisten als Berufsgruppe - dies hätte sonst ebenfalls den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. So kam nur der Paragraf zum Tragen, der die Verherrlichung des Nationalsozialismus unter Strafe stellt. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer argumentiert, bei der Drohung sei seinem Mandanten "der Gaul durchgegangen". Er habe dies "letztlich auch nicht so gemeint".

Wiese war 2005 im Terrorprozess um den vereitelten Bombenanschlag auf das Jüdische Zentrum in München zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er kam 2010 wieder frei und war danach erneut in der rechten Szene aktiv, redete beispielsweise im vergangenen Juni auf einer Veranstaltung in Thüringen. Nach diesem Auftritt habe er jedoch entschieden, künftig keine öffentlichen Reden mehr zu halten, sagte Wiese vor Gericht. Sein Anwalt gab an, der 37-Jährige habe sich inzwischen öffentlich von der Ausübung von Gewalt distanziert.

Das Gericht sah darin jedoch keinen ausreichenden Grund, das Urteil zur Bewährung auszusetzen. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten zwei Monate der Strafe jedoch als verbüßt. dpa

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