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Verwandtenaffäre
28.05.2013

Harald Güller tritt zurück

Harald Güller, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion und schwäbischer SPD-Vorsitzender, tritt zurück. Er zieht damit die Konsequenzen aus der Verwandtenaffäre.

Harald Güller hat in der Verwandtenaffäre des Bayerischen Landtags Konsequenzen gezogen. Der 50-jährige SPD-Politiker aus Neusäß im Kreis Augsburg tritt als Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion ebenso zurück wie als schwäbischer SPD-Vorsitzender. Dies gab Güller gegenüber der Augsburger Allgemeinen bekannt.

Eine erneute Kandidatur bei der Landtagswahl im Herbst ließ er offen. Um den Wahlkampf seiner Partei nicht zu belasten, wäre er zu einem Verzicht bereit, "wenn es rechtlich ermöglicht wird".  

Güller hatte seinen Stiefsohn im Jahr 2009 für zwei Monate auf Staatskosten beschäftigt, dabei aber nach eigener Aussage nicht gewusst, dass es sich rechtlich um einen Schwager ersten Grades handelt. Angehörige ersten Grades anzustellen, ist Abgeordneten seit dem Jahr 2000 verboten. Güller hat die Kosten in Höhe von rund 7400 Euro inzwischen zurückerstattet.

Rinderspacher: Respekt für Güller

SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher zollte Güller am Dienstag Respekt für seinen Schritt - und bekräftigte die SPD-Forderung nach dem Rücktritt der drei CSU-Kabinettsmitglieder, die im Jahr 2000 kurz vor dem Verbot neuer Arbeitsverträge mit Familienmitgliedern ersten Grades noch ihre Frauen eingestellt hatten.

Agrarminister Helmut Brunner, Kultusstaatssekretär Bernd Sibler und Innenstaatssekretär Gerhard Eck verweigerten sich nach wie den notwendigen umfassenden Konsequenzen, kritisierte der SPD-Politiker. In einer Mitteilung bezeichnete Rinderspacher die Staatskanzlei als "Amigodrom".

"Bei uns gibt es im Gegensatz zum Kabinett Konsequenzen", sagte Rinderspacher auf Anfrage. Güllers Rücktritt sei aus Sicht der SPD ein notwendiger Schritt. "Die Maßstäbe, die wir an die CSU-Kabinettsmitglieder und Abgeordneten anlegen, gelten selbstverständlich auch für die SPD - ohne Ansehen von Person und Verdiensten." jös, dpa

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