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München
28.01.2015

Haus wird Asylbewerberheim: Jetzt will die Verkäuferin das Haus zurück

Eine Frau klagt vor dem Oberlandesgericht München: Sie will ihr verkauftes Haus zurück.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Die frühere Besitzerin eines Hauses in Traunstein will den Verkauf rückgängig machen, weil daraus ein Asylbewerberheim wird. Das habe sie zuvor nicht gewusst.

Wegen arglistiger Täuschung über den Verwendungszweck will die frühere Eigentümerin eines Hauses in Traunstein den Verkauf rückgängig machen. In dem Haus soll ein Asylbewerberheim entstehen. Im Berufungsprozess traf das Oberlandesgericht München am Mittwoch noch keine Entscheidung. Der Senat hatte aber in der mündlichen Verhandlung die Notwendigkeit einer Rückabwicklung des Verkaufs angedeutet. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei die Klägerin wohl tatsächlich getäuscht worden.

Das fragliche Gebäude ist nur vier Meter vom Wohnhaus der Klägerin entfernt. Beim Verkauf ihres ehemaligen Elternhauses war ihr im Sommer 2013 nach ihren Angaben wichtig, dass sich dort eine dauerhafte Wohnungseigentümergemeinschaft etabliere. Ihr sei versichert worden, in dem Anwesen entstünden drei Mietwohnungen.

Das Asylbewerberheim sei beschlossene Sache gewesen

Tatsächlich aber sei die Vermietung des Hauses an das Landratsamt Traunstein zwecks Unterbringung von Asylbewerberbern bereits beschlossene Sache gewesen. In dem Haus wurden 22 Flüchtlinge untergebracht. Die Klägerin machte geltend, Nachbarn machten sie für Unordnung vor der Unterkunft in dem Wohnviertel verantwortlich. Ihr eigenes Haus habe an Wert verloren.

Das Landgericht Traunstein hatte eine Täuschung der Klägerin verneint. Ihr sei mitgeteilt worden, das Haus werde zu Wohnzwecken genutzt. Es mache keinen Unterschied, ob Flüchtlinge oder einheimische Mieter dort lebten. dpa/lby

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