Hebammen bangen um ihre Zukunft
Für Hebammen wird es weiterhin eine Haftpflichtversicherung geben. Doch aus Sicht der betroffenenen Geburtshelferinnen ist das Kernproblem des Berufsstands noch nicht gelöst.
Noch vor einem halben Jahr wusste Daniela Roger nicht, ob sie ihre Arbeit künftig noch ausüben kann. Die Hebamme, 29, spielte mit dem Gedanken, die Geburtshilfe aufzugeben. Der Grund: Sie war nicht sicher, ob sie die hohen Prämien der Haftpflichtversicherung für ihren Berufsstand noch bezahlen kann. Und ob es künftig überhaupt noch so eine Versicherung geben wird.
Die gute Nachricht: „Wir werden garantiert weiterversichert bis Ende Juni 2018“, sagt die Sprecherin des Hebammenverbands im Donau-Ries-Kreis inzwischen. Die Versicherungsprämien allerdings, die sich in den vergangen Jahren explosionsartig erhöht haben, werden weiter steigen. Aktuell kostet die Versicherung 6274 Euro im Jahr. Im Juli 2016 wird der Betrag um neun Prozent auf 6842 Euro steigen, im Juli 2017 noch einmal um zwölf Prozent auf 7638 Euro im Jahr. Daniela Roger ist überzeugt: „Wenn die nächste Erhöhung kommt, dann werden einige Hebammen aufgeben.“
Darum steigen die Kosten für Hebammen
Die Arbeit der freien Hebammen wird aus Sicht der Versicherer mehr und mehr zum Hochrisikogeschäft. Die Haftpflicht springt ein, wenn eine Hebamme bei der Geburt einen Fehler macht und ein Kind zu Schaden kommt. Inzwischen sprechen Gerichte geschädigten Kindern ein immer höheres Schmerzensgeld zu. Sie erkennen auch die langfristigen Kosten der Pflege an.
Diese wachsen ebenfalls, denn die Kinder können dank guter medizinischer Versorgung heute länger leben. Geburtsfehler können Jahrzehnte später noch eingeklagt werden. Kläger sind vor allem die Krankenkassen der Betroffenen. Sie sind verpflichtet, sich die Kosten der Behandlung bei der Haftpflichtversicherung zurückzuholen.
Viele Hebammen kapitulieren
Schon jetzt können sich viele die Arbeit in der Geburtshilfe nicht mehr leisten. „Einige Hebammen geben den Beruf ganz auf, andere steigen aus der selbstständigen Geburtshilfe aus“, sagt Robert Manu, Sprecher des Deutschen Hebammenverbands (DHV). Wer sich nur auf Vorsorge und Nachsorge spezialisiere, der zahle tausende Euro weniger für die Versicherung. Vor dem Jahr 2009 zählte der Verband noch 3138 freiberufliche Hebammen, die Geburtshilfe anbieten. Ende 2015 waren es noch 2470.
Um dem Rückgang entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr einen finanziellen Ausgleich geschaffen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, kurz GKV, hat diesen sogenannten Sicherstellungszuschlag nach eigenen Angaben Mitte Januar an die ersten Geburtshebammen ausgezahlt. Pro Jahr übernehme die GKV zwischen 4000 und rund 6500 Euro für jede Hebamme, je nach Höhe der tatsächlich gezahlten Haftpflichtprämie, teilte der Spitzenverband mit.
Sicherstellungszuschlag rettet einigen die Existenz
Daniela Roger hofft darauf, dass sie den Sicherstellungszuschlag bekommt. „Kollegen sagen aber, es sei ganz schwierig, das zu beantragen“, erzählt sie. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes muss eine Hebamme lediglich ein Antragsformular ausfüllen, vier Geburten pro Jahr betreuen und eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Die strikte Vorgabe der Geburtenzahl ist nach Ansicht von Daniela Rogers allerdings der Knackpunkt: „Man muss eigentlich planen, aber das geht in der Geburtshilfe nicht“, sagt sie.
Das sieht auch der Deutsche Hebammenverband so. Zudem ist der DHV der Meinung: Selbst wenn es Abzüge vom Haftpflichtbetrag gebe – im besten Fall bleibe die Hebamme immer mindestens auf 1953 Euro pro Jahr sitzen, die sie niemals ausgeglichen bekomme. Aus diesem Grund klagt der Verband sogar gegen das System des Sicherstellungszuschlags. Mit einer Entscheidung des zuständigen Berliner Sozialgerichts rechnen beide Verbände frühestens in einigen Monaten.
Vor diesem Hintergrund teilt der GKV-Spitzenverband wiederum mit: Für die Hebammen mit Geburtshilfe, die Mitglied im Deutschen Hebammenverband sind, dürfte sich der finanzielle Ausgleich der Berufshaftplichtversicherung verzögern. Die Krankenkassen kritisieren, dass der DHV sich weigere, die erforderlichen Unterlagen der Mitglieder zur Verfügung zu stellen. Der Rückzug des Verbands bedeute für die einzelnen Hebammen unter Umständen nicht nur einen unnötigen, bürokratischen Mehraufwand, sondern auch einen Geld- und Zeitverlust.
Rechtsstreit hin oder her – Daniela Roger ist der Meinung, dass der Sicherstellungszuschlag das Grundproblem ohnehin nicht löst, sondern nur verschiebt. „Überall schließen die Geburtsstationen, es gibt immer weniger Hebammen und die Kaiserschnittrate nimmt weiter zu“, sagt sie. Dabei seien Frauen froh, wenn eine Hebamme sie unterstütze und auch nach Hause komme.
Was kann dann die Lösung sein? Roger denkt an das Nachbarland Österreich: „Dort gibt es einen staatlich finanzierten Fonds für Hebammen“, sagt die 29-Jährige, die seit 2007 ihren Beruf ausübt – und das auch weiterhin mit Freude tun möchte.
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