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19. Januar 2008 17:52 Uhr

Herrmann will Online-Durchsuchungen im Alleingang

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will im Februar einen Gesetzentwurf für Online-Durchsuchungen auf den Weg bringen. Von Kathrin Hedtke,

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.

«Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin» werde er die bayerischen Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, dass sie bei einem begründeten Verdacht auf schwere Straftaten Festplatten überprüfen könnten. Der Vorstoß für einen Alleingang Bayerns sorgte bundesweit für Kritik.

Die FDP-Bundestagsfraktion verwies darauf, dass vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Frühjahr ein Grundsatzurteil zu Online-Durchsuchungen zu erwarten sei. «Es zeugt von grober Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, wenn Bayern jetzt eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen will», sagte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler.

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Die Online-Durchsuchung sei ein so «massiver Eingriff» in die Grundrechte, dass «Hau-Ruck-Aktionen und übertriebener Ehrgeiz hier völlig fehl am Platz» seien. Offenbar wolle Herrmann den konservativen Wählern beweisen, dass er eine harte Linie verfolge. «Ich sehe das als Machtdemonstration von Herrn Herrmann», sagte Stadler.

Ähnlich beurteilte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz die Initiative des bayerischen Ministers. «Das ist ausschließlich eine Profilierungsgeschichte», sagte er und fügte hinzu: «Ich finde das peinlich.» Dennoch signalisierte Wiefelspütz Einigungswillen. «Wenn Karlsruhe nicht grundsätzlich nein sagt, werden wir eine Regelung finden - aber auf Basis der Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts», betonte der SPD-Politiker.

Die Linke zeigte sich empört. «Auch der Freistaat Bayern ist nicht frei von den Geboten des Grundgesetzes», sagte Fraktionsvize Petra Pau. Das heimliche Ausspähen von Computern greife tief in verbriefte Grundrechte ein. Gerade deshalb sei das Thema ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, fügte sie hinzu.

Herrmann sagte, etwaige Vorgaben aus Karlsruhe könnte man während der parlamentarischen Beratungen im Landtag ohne Probleme in die Gesetzgebung einfließen lassen. Er sei der Auffassung, dass mit den Online-Durchsuchungen nicht länger gewartet werden dürfe. Denn die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet sei «leider nicht virtuell, sondern sehr real», betonte der Minister.

Herrmann rechnet in Bayern pro Jahr «mit einer Handvoll» Online-Durchsuchungen. Er kündigte an, jeden Antrag vom Verfassungsschutz persönlich zu genehmigen. Der unbescholtene Bürger müsse nicht befürchten, «dass wir seine auf Festplatten gespeicherten Liebesbriefe lesen».

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