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NSU-Prozess
13.09.2017

Höchststrafe für Zschäpe gefordert

Die Bundesanwaltschaft will die mutmaßliche Rechtsterroristin lebenslang hinter Gittern sehen. Eine Überraschung gab es gestern für einen Mitangeklagten

Als es im NSU-Prozess in die Mittagspause geht, löst sich bei Beate Zschäpe das zuvor maskenhafte Gesicht. Mit ihrem Verteidiger Herrmann Borchert scherzt sie, die 42-Jährige scheint guter Laune. Ist Zschäpe eine Meisterin im Überspielen ihrer Gefühle? Denn wenn sie dem Plädoyer von Bundesanwalt Herbert Diemer zuhörte, weiß sie, dass sie nach dem Willen der Anklage höchstens als alte Frau aus dem Gefängnis kommen soll.

Dass Diemer die Höchststrafe – lebenslang, besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung – für Zschäpe fordern wird, war zu erwarten. Doch in dem bald viereinhalb Jahre laufenden Prozess geht es auch darum, die Bedeutung der Tatserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ für den Staat zu zeigen und hier vor allem die Rolle Zschäpes. Der Bundesanwalt entscheidet sich dazu, das nach dem mutmaßlichen Suizid von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos 2011 einzig lebende NSU-Mitglied fast schon teuflisch erscheinen zu lassen.

Über die 13 Jahre im Untergrund habe sich das Leben der Angeklagten „durch Terror, Raub und Mord“ definiert. Um alle Zweifel daran zu zerstreuen, dass Zschäpe eine Mittäterin war, obwohl sie vermutlich an keinem der Tatorte der NSU-Morde war, erinnert Diemer an den 4. November 2011. An diesem Tag begingen Böhnhardt und Mundlos nach einem missglückten Überfall in Eisenach Suizid. In Zwickau aber setzte Zschäpe wie für diesen Fall vorgesehen laut Diemer die letzte Wohnung des Trios in Brand.

Es sei „ein höllisches Finale“ gewesen, das Zschäpe veranstaltet habe. Ihre Katzen habe Zschäpe an diesem Tag zwar gerettet. Um eine in dem brennenden Mehrfamilienhaus lebende gebrechliche alte Frau und Nachbarin habe sie sich aber nicht gekümmert. Zschäpe sei „ein eiskalt kalkulierender Mensch, für die ein Menschenleben keine Rolle spielte“, sagte Diemer. Fast schon massenhaft habe sie Menschenleben ihrem Willen geopfert. Der Bundesanwalt ist auch überzeugt, dass der NSU am Tag des Auffliegens noch aktiv war und die zehn bis dahin begangenen Morde nicht der Schlusspunkt sein sollten. In dem von Zschäpe verschickten zynischen Bekenner-Video seien 14 Felder für Mordopfer eingeplant gewesen. Gefordert wird maximale Härte gegen Zschäpe, bei der Diemer nicht einmal einen Funken Reue erkennen kann.

Ein gemischtes Bild ergibt sich dagegen bei den Plädoyers gegen die vier mutmaßlichen NSU-Helfer. Der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben soll wegen des Beschaffens der Ceska-Tatwaffe zwölf Jahre in Haft, der mutmaßliche NSU-Helfer André E. überraschend ebenfalls für zwölf Jahre. Der im Prozess als einziger Angeklagter konsequent schweigende Neonazi sei in den Jahren im Untergrund „ein verlässlicher Anker“ des NSU-Trios gewesen, befindet die Anklage. Um seine Flucht vor einem Urteil zu verhindern, will die Bundesanwaltschaft einen Haftbefehl gegen E. erwirken. Die Entscheidung soll am Mittwoch fallen, schon bis dahin kommt der Vater dreier kleiner Kinder ins Gefängnis. Er wurde noch im Gerichtssaal abgeführt.

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Milder fällt dagegen die Strafforderung für die beiden Angeklagten aus, die auspackten. Der mutmaßliche NSU-Unterstützer Holger G. soll fünf Jahre in Haft. Der als zweiter Beschaffer der Pistole geltende Carsten S. sogar nur für drei Jahre in Jugendhaft. Ralf Isermann, afp

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