Holocaust-Leugner: 1800 Euro Strafe gegen Bischof Williamson
Der umstrittene Bischof Richard Williamson hat im Prozess um seine Holocaust-Leugnung eine erneute Niederlage kassiert. Wegen Volksverhetzung muss er Strafe zahlen.
Der umstrittene Bischof Richard Williamson hat im Prozess um seine Holocaust-Leugnung erneut eine Niederlage einstecken müssen. Die Verurteilung Williamsons zu 1800 Euro Geldstrafe wegen Volksverhetzung bleibt bestehen. Das Landgericht Regensburg verwarf am Montag die Berufung des 73-jährigen Briten gegen ein Urteil des Amtsgerichts, wie ein Justizsprecher mitteilte.
Richard Williamson und die Holocaust-Leugnung
Bereits zum fünften Mal hat sich damit die bayerische Justiz mit Richard Williamson und seiner Holocaust-Leugnung beschäftigt. Richard Williamson hatte den inzwischen emeritierten Papst Benedikt XVI. in eine der größten Krisen seines Pontifikats gestürzt.
In dem Verfahren geht es um ein Anfang 2009 ausgestrahltes Interview des schwedischen Fernsehens, in dem Williamson die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden im Nationalsozialismus geleugnet hatte. Quasi zeitgleich mit Bekanntwerden der umstrittenen Äußerungen hatte der deutsche Papst Benedikt die Exkommunikation Williamsons und dreier weiterer Bischöfe der traditionalistischen Piusbruderschaft aufgehoben. Dies brachte Benedikt weltweit Kritik ein. Inzwischen schloss die Piusbruderschaft Williamson aus.
Urteile wegen Formfehlers aufgehoben
Richard Williamson war in einer ersten Prozessrunde sowohl vom Amts- als auch Landgericht Regensburg zu Geldstrafen verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers hob das Oberlandesgericht Nürnberg diese Urteile auf. Mit der nun beendeten zweiten Prozessrunde ist das Verfahren aber noch nicht beendet. Williamsons Verteidiger hatten bereits früher angekündigt, alle Rechtsmittel auszuschöpfen.
Williamson bestreitet nicht, den Holocaust geleugnet zu haben. Er hält sich aber für unschuldig, weil er davon ausging, dass das Gespräch nur in Schweden gezeigt wird - dort darf der Holocaust straffrei geleugnet werden. afp/AZ
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