Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern: Huml warnt: Familien oft finanziell überfordert mit Pflege Angehöriger

Bayern
18.08.2017

Huml warnt: Familien oft finanziell überfordert mit Pflege Angehöriger

Manche Angehörige plagen Sorgen, durch die Pflegebedürftigkeit der Eltern finanziell überfordert zu werden.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

Die Union will die Kostenbeteiligung für Kinder senken, die ihre Eltern pflegen. Kritik an diesem Wahlversprechen weist Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml zurück.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hat die Kritik des Deutschen Städte- und Gemeindebunds am Wahlversprechen der Union zurückgewiesen, für Kinder pflegebedürftiger Eltern die Kostenbeteiligung zu senken. "Es ist ein wichtiges Signal, dass sich Kinder von Pflegebedürftigen erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen müssen", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in München. So sollten Sorgen verringert werden, durch die Pflegebedürftigkeit der Eltern finanziell überfordert zu werden. "Auch nehmen wir den Eltern die Angst, bei eigener Pflegebedürftigkeit ihre Kinder zu sehr zu belasten."

Vorwurf: Durch Neuregelung müssten weniger Kinder für Eltern einstehen

Der Hauptgeschäftsführer des Kommunalverbands, Gerd Landsberg, hatte in der Rhein-Neckar-Zeitung über den Punkt im Wahlprogramm von CDU und CSU gesagt, die derzeitigen Regelungen seien praktikabel und vernünftig. "Eine entsprechende Neuregelung würde dazu führen, dass nur noch sehr wenige Kinder für ihre Eltern einstehen müssen."

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund befürchtet, dass bei einer Neuregelung nur noch Wenige für die Pflege ihrer Eltern finanziell einstehen müssen - zu Lasten der Kommunen.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

Huml hielt dem entgegen, dass unter dem Grenzbetrag von 100.000 Euro Kinder keinen Rückgriff des Sozialhilfeträgers zu befürchten haben sollten, wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden und die Kosten für die Hilfe nicht selbst tragen können. Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte das Vorhaben verteidigt. Huml betonte aber: "Natürlich muss auch die finanzielle Leistungskraft der Kommunen beachtet und ein Ausgleich aus Bundesmitteln gewährleistet werden." 

Gut verdienende Kinder sollen sich weiter an Pflege-Kosten beteiligen

Klar sei auch, dass gut verdienende Kinder weiter an den Pflegekosten zu beteiligen sind. Und wenn das Geld ausreicht, sollten Pflegebedürftige weiter den Eigenteil der Kosten übernehmen. Lesen Sie hier was zu tun ist, wenn die Eltern pflegebedürftig werden. dpa/lby

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.