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München
02.03.2015

"Ich fahre umsonst" - Schützt Schild einen Schwarzfahrer vor Strafe?

Rund 1000 Schwarzfahrer werden pro Jahr in Augsburg angezeigt. Unbelehrbare müssen sogar ins Gefängnis.
Foto: Ruth Plössel

Ein Schwarzfahrer wehrt sich vor Gericht gegen eine Geldstrafe. Seine Begründung: Er habe mit einen Schild gezeigt, dass er ohne Ticket fahre - und sich keine Leistung erschlichen.

Immer wieder werden notorische Schwarzfahrer zu Geld- und sogar Haftstrafen verurteilt. Einem Mann aus dem oberbayerischen Gilching ging es ebenso. Auf seiner S-Bahnfahrt von Pasing nach Gilching wurde er ohne Fahrschein erwischt und wegen Schwarzfahrens angezeigt.

Er erhielt einen Strafbefehl über mehr als 400 Euro. Doch diesen wollte er nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Deshalb verhandelte das Landgericht München am heutigen Montag neu. Am Ende fiel ein ungewöhnliches Urteil.

Juristischer Kniff: "Schwarzfahren mit Kennzeichnung"

Skurril ist die Begründung für die Berufung des Schwarzfahrers: Er habe ein Schild mit der Aufschrift "Ich fahre umsonst" getragen. Damit habe er offensichtlich darauf hingewiesen, dass er kein gültiges Ticket habe und sich keine Leistung erschlichen. Nur eine Leistungserschleichung würde jedoch eine strafrechtliche Verfolgung ermöglichen. Sonst könne er maximal zu einem Bußgeld verdonnert werden.

Tatsächlich gibt es diese Unterscheidung klärt Lars Wagner, Pressesprecher des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmer (VDV) auf.  "Würde er gezielt zum Busfahrer oder Lokführer gehen, sein Schild vorzeigen und könnte dann ungehindert seine Fahrt beginnen, träfe diese Unterscheidung unter Umständen zu", sagt er. Dann müsste der Fahrgast nur das Bußgeld zahlen. Das sei allerdings rein hypotetisch.

Denn das Personal würde den Fahrgast unter diesen Umständen bitten, sofort auszusteigen. Sich ein Schild umzuhängen oder wie in einem anderen Fall ein entsprechendes T-Shirt drucken zu lassen, genüge nicht. Dies bestätigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Hannover aus dem Jahr 2010.

Prozessbegleiter beim "Schwarzfahren mit Kennzeichnung" erwischt

So dürften auch die Anhänger des Gilchingers, die am heutigen Montag für eine Demonstration nach München gereist sind, nicht straffrei davon kommen. Die Bundespolizei nahm bei zehn Personen die Personalien auf, weil sie zwar mit Kennzeichnung, aber dennoch ohne gültiges Ticket unterwegs waren.

Darunter eine vierköpfige Gruppe, die mit Flyern und Transparenten für das "Schwarzfahren mit Kennzeichnung" warb. Per Internet wurde dazu aufgerufen, den Prozess in München zu begleiten und gegen das Verfahren zu demonstrieren.

Dem Gilchinger geht es neben der Abwendung des Strafbefehls wohl darum, das Ticketsystem komplett abzuschaffen und den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) kostenlos anzubieten. "Bei so einem Modell wäre der ÖPNV nicht kostenlos, sondern steuerfinanziert", kontert jedoch Lars Wagner und zweifelt an der Fairness dieses Modells. Denn ein "komplett ticketfreier ÖPNV würde die öffentliche Hand 12 Milliarden Euro kosten.

Der Prozess endete ungewöhnlich. Da sich der Fahrkartenkontrolleur nicht mehr an die genauen Umstände erinnern konnte, schlug das Gericht eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 40 Euro vor. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Der Schwarzfahrer möchte die 40 Euro an Klinikclowns spenden.

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