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11. Juli 2008 18:40 Uhr

Flucht vor Genmais-Pollen

Imker suchen nach Augsburger Urteil Asyl in München

Wer Honig verkauft, der auch nur geringste Spuren von gentechnisch verändertem Maispollen enthält, macht sich strafbar. Da in der Nähe von Karl-Heinz Babloks Bienenhaus demnächst der Genmais blüht, müssen er und seine Kollegen die Bienen umsiedeln.

Karl-Heinz Bablok muss seine Bienen wegen der Nähe zum Genmais wegbringen.

Von Manuela Mayr

Kaisheim/München - Wer Honig verkauft, der auch nur geringste Spuren von gentechnisch verändertem Maispollen enthält, macht sich strafbar. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg am 30. Mai in einem aufsehenerregenden Urteil gegen den Kaisheimer Imker Karl-Heinz Bablok festgestellt. Demnächst wird der Genmais auf der staatlichen Versuchsfläche, 1500 Meter von Babloks Bienenhaus entfernt, zu blühen beginnen. Die Konsequenz: Bablok und seine Imkerkollegen im näheren Umkreis müssen ihre Bienen wegbringen.

Bienenkästen sind schwer. Imker, die schon etwas älter oder gesundheitlich angeschlagen sind, brauchen technische Hilfsmittel, um die absurde Forderung des Gerichts zu erfüllen. Die stellt das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik jetzt zur Verfügung - und nutzt auch gleich die Gelegenheit zu einer Protestaktion.

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Am kommenden Dienstag ab 4 Uhr früh wird ein Lastwagen mit Kran in Kaisheim vorfahren und etwa 50 Bienenkästen von drei Imkern aus dem Drei-Kilometer-Umkreis des Versuchsfelds abtransportieren. Ziel ist München. Die Stadt habe Flächen angeboten, auf denen den Bienenvölkern für die nächsten Wochen "gentechnikpolitisches Asyl" gewährt wird, teilte der Sprecher des Bündnisses, Imkermeister Thomas Radetzky, mit. "Die Verantwortlichen der Staatsregierung sollen durch mehrere Vertriebenencamps ständig an die Konsequenzen ihrer Pro-Gentechnik-Politik erinnert werden", so Radetzky.

Karl-Heinz Bablok geht übrigens in Berufung zum Bayerischen Oberlandesgericht, um seinen Schutzanspruch gegenüber dem Staat einzuklagen. Ob auch der Freistaat das Urteil anfechten will, um möglichen Schadenersatzforderungen zu entgehen, ist noch nicht entschieden.

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