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Sonthofen
21.02.2014

In 100 Fällen misshandelt: Mutter schlägt Kinder jahrelang

Eine 40-Jährige ist in Sonthofen wegen Körperverletzung verurteilt worden. Sie hatte ihre Kinder jahrelang misshandelt.
Foto: Alexander Kaya

Eine 40-Jährige ist in Sonthofen wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie soll ihre Kinder unter anderem mit einem Teppichklopfer misshandelt haben.

Eine 40-Jährige ist am Amtsgericht Sonthofen wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme sah es das Jugendschöffengericht als erwiesen an, dass die Angeklagte über einen längeren Zeitraum bis einschließlich 2009 ihre Kinder in 100 Fällen unter anderem mit Faustschlägen und einem Teppichklopfer misshandelt hat.

Sieben lange Verhandlungstage lagen vor dem Urteil in Sonthofen. Zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld der Familie, aber auch Gutachter und Jugendamtsmitarbeiter sagten aus. Der Angeklagten waren wie berichtet von der Staatsanwaltschaft Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen worden, da sie ihre vier Kinder in der Vergangenheit (bis 2009) mehrfach geschlagen und misshandelt haben soll. Die Kinder wurden nach Bekanntwerden der Vorwürfe durch das Jugendamt Oberallgäu aus der Familie genommen und in Pflegefamilien gegeben. Der Mutter wurde das Sorgerecht entzogen.

Die Kinder selbst hatten ihre Mutter schwer belastet. „Wir sind oft geschlagen worden, sagte die heute 17-jährige Tochter aus. Das Mädchen hat zudem Stiefvater und Onkel angezeigt – wegen sexuellen Missbrauchs. Auch ihr 15-jähriger Bruder sagte gegen die Mutter aus. Die Angeklagte bestritt bis zuletzt, ihre Kinder geschlagen zu haben.

Die Bewährungszeit dauert vier Jahre

Das Verfahren in Sonthofen lief am Ende auf die Frage hinaus, ob man den Aussagen der Kinder glauben kann, was der Verteidigter bezweifelte. Ein Gutachter widersprach: „Ihr ging es weder um Rache noch um die große Bühne“, sagte der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie über die Tochter. „Sie wollte einfach nicht mehr schweigen und das Erlebte im Verborgenen halten.“ Auf die Frage, warum sie ihre Mutter angezeigt hat, antwortete die 17-Jährige: „Weil es einfach gerecht ist. Für das, was sie mir zwölf Jahre angetan hat.“ Das Gericht glaubte dem Mädchen und verurteilte die Mutter. Die Bewährungszeit dauert vier Jahre, die 40-Jährige muss zudem 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ihr Verteidiger hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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