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23.02.2018

Initiative wird verklagt

Nachwehen im Streit um Babystation

Der Streit um die Illertisser Babystation hat den Landkreis Neu-Ulm gespalten, denn der Süden, wo die Geburtshilfe der Illertalklinik geschlossen wurde, fühlt sich benachteiligt. Obwohl sich bei einem Bürgerentscheid Ende 2016 eine deutliche Mehrheit für die Beibehaltung der Illertisser Gynäkologie ausgesprochen hat, steht es aus Kostengründen mehr denn je in den Sternen, ob es wieder eine zweite Babystation im Kreis geben wird. Auf lange Sicht werden nur noch in Neu-Ulm Kinder auf die Welt kommen können. Eine Bürgerinitiative namens „Geboren im Süden“ hatte sich besonders vehement für den Erhalt der Illertisser Station eingesetzt – und ist dabei mit Bestechungsvorwürfen möglicherweise zu weit gegangen. Demnächst muss sie sich dafür vor Gericht verantworten.

Es geht um einen einzigen Satz in einem Schreiben an das Regierungspräsidium von Schwaben. Dort wird gemutmaßt, dass ein Wirtschaftsprüfungsbüro im Vorfeld des Bürgerentscheids die Kreistagsfraktionen „finanziell unterstützt“ haben soll. Der Hintergrund: Der Kreistag hatte gegen den Entscheid ein eigenes Ratsbegehren gesetzt, mit dem Ziel, vorerst nicht über die Zukunft der Illertisser Gynäkologie zu entscheiden. Er unterlag.

Den bewussten Satz der BI interpretierten nicht wenige Kreisräte als eindeutigen Bestechungsvorwurf, den sie nicht auf sich sitzen lassen wollten. Sie reagierten empört. Die Initiative machte daraufhin rasch einen Rückzieher und versicherte, sie werde die Behauptung nicht mehr aufrechterhalten. Das jedoch reichte etlichen Politikern nicht. Die Fraktionen von CSU, SPD und Grünen strengten eine Unterlassungsklage beim Landgericht Memmingen an. Die Initiative sollte sich verpflichten, eine Strafe zu bezahlen, wenn sie die Behauptung noch einmal in die Welt setze, denn nach Ansicht des CSU-Fraktionsvorsitzenden Franz-Clemens Brechtel sei hier eine rote Linie überschritten worden. Die Sprecher von „Geboren im Süden“ wiederum haben das Gefühl, dass die klageführenden Kreistagsfraktionen nur nachtreten, weil sie den Bürgerentscheid verloren haben.

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