Jugendsender statt BR-Klassik? Das entscheidet jetzt die Justiz
2018 will der Bayerische Rundfunk die Jugendwelle Puls auf der UKW-Frequenz von BR-Klassik senden. Privatradios wollen den Schritt per Gericht verhindern - notfalls in Karlsruhe.
Das Oberlandesgericht (OLG) München will Ende Juli entscheiden, ob der Bayerische Rundfunk seine Jugendwelle Puls künftig auf UKW senden darf. Der Verkündungstermin wurde nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag auf den 27. Juli festgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Rund 40 bayerische Privatradios hatten Klage gegen die Pläne des BR für den Wechsel des digitalen Jugendradios Puls auf die UKW-Frequenz von BR-Klassik eingereicht. Das Landgericht München wies die Klage in erster Instanz ab, damit wollte sich ein Großteil der klagenden Sender aber nicht abfinden und zog in nächster Instanz vor das OLG.
"Teile unserer Mandanten sehen sich in ihrer Existenz bedroht, wenn dieses Jugendprogramm kommt", sagte der Anwalt Axel von Walter, dessen Kanzlei die Privatradios vertritt. "Alle anderen Sender verlieren sehr relevante Werbeeinnahmen."
Der BR missbrauche seine Marktposition. Er verstecke sich hinter seinem "Grundversorgungsauftrag", verstoße aber gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht, so die Auffassung des Anwalts. Es gebe eben nur eine sehr begrenzte Anzahl an UKW-Frequenzen und mit seiner Entscheidung für den Tausch bringe der große Sender "dieses Biotop zum Wanken".
Der Bayerische Rundfunk sieht die Sache völlig anders. Der Justiziar, Albrecht Hesse wollte sich am Donnerstag nicht inhaltlich zum Verhandlungsverlauf äußern, der BR verwies aber auf eine Pressemitteilung aus dem vergangenen Jahr. Darin begrüßte er die Entscheidung des Landgerichtes gegen die Privatradios. Der geplante Tausch verstoße nicht gegen das Bayerische Rundfunkgesetz und Teil der Grundversorgung sei es auch, die Jugend zu erreichen.
Der Wechsel zwischen BR-Klassik und Puls soll 2018 vollzogen werden. Puls kann dann nicht mehr nur digital, sondern auch mit herkömmlichen UKW-Radiogeräten empfangen werden. BR-Klassik dagegen verschwindet von seiner angestammten Frequenz und ist dann nur noch über Digitalradio (DAB+), Kabel, Internet und Satellit zu hören.
Anwalt Axel von Walter sieht in den bisherigen Ausführungen des OLG eine Tendenz, der Rechtsauffassung des BR zu folgen und die Klage der Privatradios abzulehnen. Sollte sich dies im Urteil am 27. Juli bestätigen, könnte das aber noch nicht des Ende des Rechtsstreits sein. "Dann steht der Weg nach Karlsruhe an", sagte von Walter. Er werde seinen Mandanten in dem Fall empfehlen, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. (lby)
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