Jugendwelle statt Klassik: Gericht weist Klage gegen BR-Pläne ab
Der Bayerische Rundfunk darf seine Jugendwelle "Puls" auf UKW ausstrahlen - statt seines Programms BR Klassik. Eine Klage gegen diesen Plan ist nun vor Gericht gescheitert.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen den Frequenztausch der Klassik-Welle des Bayerischen Rundfunk und der Jugendwelle Puls abgewiesen.
Der BR will Puls auf der bisherigen UKW-Frequenz von BR-Klassik ausstrahlen. Die Antragsteller - laut Gericht Musiker und Liebhaber klassischer Musik - hatten argumentiert, dies verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag und die bayerische Verfassung. Das sah der Verfassungsgerichtshof nicht so: Es handele sich um eine autonome Entscheidung des Bayerischen Rundfunks; dagegen sei keine Popularklage möglich, teilte das Gericht am Freitag mit.
"Der Bayerische Rundfunk erfüllt seinen Grundversorgungsauftrag durch sämtliche von ihm verbreiteten zehn Hörfunkprogramme, unabhängig davon, ob ein Hörfunkprogramm terrestrisch analog oder digital verbreitet wird", heißt es in der Entscheidung.
Der BR sieht sich dadurch bestätigt. Mit dem für 2018 geplanten Frequenzwechsel will er ein jüngeres Publikum erreichen und dem "drohenden Generationenabriss" entgegenwirken. BR-Klassik ist dann nur noch über Digitalradio (DAB+), Kabel, Internet und Satellit zu hören.
Privatsender klagen ebenfalls gegen BR-Pläne
Am Oberlandesgericht (OLG) München ist noch ein weiteres Verfahren wegen des Frequenzwechsels anhängig. Rund 40 bayerische Privatradios hatten Klage gegen die Pläne des gebührenfinanzierten Bayerischen Rundfunks eingereicht.
Das Landgericht München wies diese zwar in erster Instanz ab. Damit wollte sich ein Großteil der klagenden Sender nicht abfinden und zog vor das OLG. Die Sender sähen sich teils in ihrer Existenz bedroht, wenn das analoge Jugendprogramm komme, sagte ein Anwalt im April bei der Verhandlung vor dem OLG, dessen Entscheidung demnächst erwartet wird. (lby)
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