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Neusäß
19.08.2015

Junges Pärchen muss wegen Sex in der Titania Therme in Arrest

Ein junges Paar muss wegen Sex in einem Erlebnisbad Jugendarreststrafen ableisten.
Foto: Florian Eisele

Es bleibt dabei: Das junge Paar, das Sex in der Titania Therme hatte, muss in Arrest. Das Gericht verwarf am Mittwoch die Berufung. Dabei war der Fall juristisch gar nicht so einfach.

Schwer zu sagen, was die schlimmere Strafe für die beiden jungen Leute ist. Die Arreststrafen, die sie demnächst absitzen müssen, oder das öffentliche Vorführen peinlicher Beweisvideos. Um Viertel nach zwei am Mittwochnachmittag lässt der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch die Filme starten.

Eine halbe Stunde lang werden diverse Sequenzen gezeigt. Zu sehen sind die beiden Angeklagten, wie sie am zweiten Weihnachtsfeiertag 2014 in der Erlebnisgrotte des Titania-Bads in Neusäß – sagen wir es technisch – sexuelle Handlungen ausüben. Ob es zu einem „echten“ Geschlechtsverkehr gekommen ist, bleibt ungeklärt. Es sieht stark danach aus, es kommt aber auch nicht mehr darauf an.

Die Filme stammen von Unterwasser-Kameras im Bad. Sie haben das festgehalten, was innerhalb von nur zwei Monaten zum zweiten Mal die Augsburger Justiz beschäftigt hat: War der Sex zwischen dem 18-jährigen Burschen und dem 19-jährigen Mädchen die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses und somit eine Straftat?

Pärchen vergnügte sich betrunken in der Erlebnisgrotte

Zwei Unterschiede kennzeichnen den Berufungsprozess. Dieses Mal hat das Paar Rechtsanwälte zur Seite und dieses Mal hält der 18-Jährige weitgehend den Mund. Im Prozess am Amtsgericht hatte er sich noch komplett danebenbenommen.

Genützt hat am Ende beides nichts. Das Landgericht hat die Berufung verworfen. Die Strafen bleiben unverändert. Der junge Mann muss zwei Wochen in Jugendarrest, die junge Frau zwei Wochenenden lang. Die Differenz ist dadurch zu erklären, dass der 18-Jährige eine Vorstrafe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr hat und im Gegensatz zu seiner Freundin wenig Perspektiven für ein geregeltes Leben. Er arbeitet im Zirkus seines Onkels für wenig Geld sowie Kost und Logis.

Er war am Abend des 26. Dezember 2014 auch der Patzigere und Aggressivere, als zwei Bademeister das Paar beobachtet hatten und aus der Grotte holten. Die beiden waren mit einem Kumpel am Nachmittag in das Spaßbad gegangen. Sie tranken ordentlich Alkohol. Ein Test ergab 1,4 Promille bei ihm und 1,1 bei ihr. Zwei Flaschen „Jack Daniels“-Whiskey wurden gefunden, zudem hatte sich die Badeaufsicht schon zuvor gewundert, dass Kinder ihnen kleine Likörfläschchen brachten, die sie aus den Becken gefischt hatten. Die Lösung des Rätsels sollte nicht lange auf sich warten lassen.

Die Erlebnisgrotte der Titania Therme in Neusäß: Am zweiten Weihnachtsfeiertag 2014 vergnügte sich dort ein betrunkenes junges Pärchen. Sie trieben es allerdings zu wild.
Foto: Marcus Merk

Etwa eineinhalb Stunden bevor das Bad schloss, fiel einem Bademeister auf der Videoüberwachung auf, dass ein junges Paar in der sogenannten Erlebnisgrotte heftige sexuelle Aktivitäten entfaltete. Die Hose des jungen Mannes hing teils bis über die Knie herunter. Der Bademeister rief einen Kollegen zur Hilfe. Doch der junge Bursche zeigte sich uneinsichtig und stritt Geschlechtsverkehr ab. Es gab lautstarke Diskussionen. Am Ende wurden die drei jungen Leute rausgeschmissen und die Polizei verständigt.

Sex in der Titania Therme: Der Fall ist juristisch gar nicht so einfach

Das Amtsgericht verhängte im Juni die Arreststrafen. Doch das Paar akzeptierte das Urteil nicht. Nun, in der Berufung, zeigte sich, dass der Fall juristisch gar nicht so einfach ist. Zwei Knackpunkte haben die Verteidiger Robert Hankowetz und Thomas Winkelmeier ausgemacht, wie sie auch in den Plädoyers sagen. Erstens: Ist überhaupt jemandem ein „Ärgernis“ entstanden? Die Bademeister sagen unterschiedlich aus. Einer fühlte sich gestört. Der andere sagt: „Ich sehe so was jeden Tag, das macht mir nichts aus.“ Zudem soll sich ein Badegast beschwert haben, der nicht namentlich bekannt ist.

Und zweitens: Wollte das junge Paar bewusst jemanden stören? Im Gesetz steht, dass die sexuelle Handlung „absichtlich oder wissentlich“ geschehen müsse. Die Verteidiger argumentieren, dass ihre Mandanten gar nichts von den Überwachungskameras gewusst hätten. Die Information darüber sei nur klein am Eingang ausgehängt. Einen Vorsatz habe es nicht gegeben.

Am Ende hält die Jugendkammer das Paar dennoch für schuldig. Die Verteidiger sind sauer. „Wir hätten uns gewünscht, dass das Gericht mehr Fingerspitzengefühl walten lässt.“ Sie hatten sich zuvor schon echauffiert über die Entscheidung des Gerichts, das Unterwasser-Video öffentlich zu zeigen und den Gerichtssaal nicht zu räumen. Die Begründung des Richters sinngemäß: Der Fall habe bundesweit Wirbel ausgelöst, man müsse transparent machen, worum es geht. Und schließlich habe das Paar ja auch den Sex in der Öffentlichkeit gehabt.

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