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  3. Verwandtenaffäre: Justiz will gegen Schwabens SPD-Chef Harald Güller ermitteln

Verwandtenaffäre
25.05.2013

Justiz will gegen Schwabens SPD-Chef Harald Güller ermitteln

In der Verwandtenaffäre droht Harald Güller ein Verfahren.
Foto: Frank Leonhardt dpa/lby

Die Verwandtenaffäre hat auch längst die bayerische SPD erreicht. Nun droht Schwabens SPD-Chef Harald Güller ein Verfahren.

In der Verwandtenaffäre des Landtags droht nun auch dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD im Landtag, Schwabens SPD-Chef Harald Güller (Neusäß), ein Ermittlungsverfahren. Ein entsprechendes Schreiben der Staatsanwaltschaft München I ist am Freitag beim Landtag eingegangen. Das bestätigte Leitender Oberstaatsanwalt Manfred Nötzel auf Anfrage unserer Zeitung. Wenn der Landtag nicht bis Montagabend widerspricht, werde gegen Güller ermittelt. Seine Immunität als Abgeordneter wäre damit vorläufig aufgehoben.

Harald Güller beschäftigte seinen Stiefsohn

Harald Güller hatte, wie berichtet, seinen Stiefsohn im Jahr 2010 für zwei Monate auf Staatskosten beschäftigt, dabei aber nach eigener Aussage nicht gewusst, dass es sich rechtlich um einen Schwager ersten Grades handelt. Angehörige ersten Grades zu beschäftigen, ist Abgeordneten seit dem Jahr 2000 verboten. Güller hat seinen Fehler eingestanden und die Kosten in Höhe von rund 7400 Euro zurückerstattet. Im Gespräch mit unserer Zeitung hatte Güller gesagt: "Ich bin zu blöd gewesen."

Im Rahmen der Verwandtenaffäre ist auch CSU-Politiker Georg Schmid ins Visier der Staatsanwaltschaft gerückt.

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