Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern: Kabinett beschließt Burka-Verbot und Fußfesseln für Gefährder

Bayern
21.02.2017

Kabinett beschließt Burka-Verbot und Fußfesseln für Gefährder

Elektronische Fußfesseln kommen bisher hauptsächlich zum Einsatz, um verurteilte Straftäter nach ihrer Entlassung aus der Haft zu überwachen, weil man sie weiterhin für gefährlich hält. Bayern will als erstes Bundesland dieses Instrument zur Abwehr von Terrorgefahr einsetzen.
Foto: Susann Prautsch, dpa

Mit ihrer Initiative geht die bayerische Staatsregierung so weit wie kein anderes Bundesland. Beim Burka-Verbot im öffentlichen Dienst reizt sie die Gesetzeslage aus.

Die Zahl der Betroffenen, das musste Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) einräumen, wird nicht sehr groß sein. Dennoch will die Bayerische Staatsregierung offenkundig in zwei umstrittenen Politikfeldern ein Zeichen setzen. Zum einen in der Gesellschaftspolitik: Die Verhüllung des Gesichts durch Burka oder Niqab soll, wo immer dies rechtlich möglich ist, verboten werden. Zum anderen in der Terrorbekämpfung: Gefährder sollen durch richterliche Anordnung vorsorglich zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können.

Beim Burka-Verbot sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die dem Landesgesetzgeber zur Verfügung stehen. Dabei geht es um die Änderung von insgesamt acht Gesetzen. Obwohl in Bayern laut Herrmann bisher keine einzige Beamtin als Burka-Trägerin bekannt ist, soll für den öffentlichen Dienst einschließlich der Kindergärten grundsätzlich ein Gesichtsverhüllungsverbot gelten. Das soll im Beamtengesetz beziehungsweise im Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz geregelt werden. Begründung: Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes seien „in besonderer Weise als Repräsentanten des Gemeinwesens zu Neutralität gegenüber dem Bürger verpflichtet“.

An Hochschulen und Schulen soll nicht nur dem Lehrpersonal, sondern auch Schülerinnen und Studentinnen das Tragen von Burka und Niqab untersagt sein. Dazu sollen das Hochschulgesetz und das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen geändert werden. Begründung hier: Schüler müssten kommunikative Fähigkeiten erlernen, Lehrer müssten Schüler in die Augen schauen können.

Für das Burka-Verbot in Wahllokalen sollen das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung ergänzt werden. Und um ein Burka-Verbot bei Versammlungen oder Veranstaltungen durchsetzen zu können, will die Staatsregierung das Polizeiaufgabengesetz sowie das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ändern. In diesen Fällen geht es der Staatsregierung schlicht darum, eine Identifikation von Personen zu ermöglichen.

"Terroristische Gefährder“ sollen mit Fußfessel überwacht werden

Rechtliches Neuland dagegen betritt die Staatsregierung mit ihrem Plan, so genannte „terroristische Gefährder“ in bestimmten Fällen mit Unterstützung elektronischer Fußfesseln zu überwachen. Bayern will als erstes Bundesland dieses Instrument zur Abwehr von Terrorgefahr einsetzen. Bisher kommen Fußfesseln nur bei verurteilten Straftätern zum Einsatz, von denen auch nach ihrer Haft noch eine Gefahr ausgeht – vor allem bei Sexualstraftätern. Herrmann aber will die Fußfessel zur Gefahrenabwehr einsetzen – also unter Umständen auch bei Personen, die zwar als gefährlich gelten, sich aber noch nichts haben zuschulden kommen lassen. Bisher gibt es dazu im Polizeiaufgabengesetz die Möglichkeit, jemanden, von dem eine konkrete Gefahr ausgeht, für eine bestimmte Zeit auf richterliche Anordnung hin in Gewahrsam zu nehmen. In weniger schweren Fällen soll künftig die Fußfessel als neues Instrument hinzukommen.

Die Burka verhüllt den ganzen Körper und lässt nur einen Schlitz für die Augen frei.
Foto: (dpa)

Herrmann räumte ein, dass die Personengruppe, die dafür infrage kommt, nicht groß ist. „Das ist sicherlich eine sehr überschaubare Zahl, sicherlich weniger als ein Dutzend“, sagte er und versicherte: „Allein der Verdacht, dass jemand etwas im Schilde führen könnte, wird nicht ausreichen.“ Man werde in solchen Fällen dem Richter „sehr konkrete Dinge vorlegen müssen“. Aber die Fußfessel könne ein ergänzendes Instrument sein und stelle außerdem einen geringeren Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte dar als zum Beispiel eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung durch die Polizei. Die Gesetzesinitiativen werden jetzt den betroffenen Verbänden zur Anhörung vorgelegt und dann im Landtag beraten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

22.02.2017

Da räumt die CSU selbst ein, dass es kaum relevante Fälle gibt, und setzt sich dennoch für die Initiative ein. Im Kommentar in der Printausgabe findet Uli Bachmeier den richtigen Ton: Symbolpolitik.

Die Begründungen, die die Regierung liefert, sprechen jeder Vernunft Hohn. Burkaträgerinnen unterstellt sie per se Lüge, Veranstaltungteilnehmer müssen ohne konkreten Anlass identifiziert werden und in der Kommunikation wird so oft gelogen, dass ein Miteinander nicht mehr möglich sein soll. Ich frage mich, ob die CSU ernsthaft glaubt, ihr werden die Argumente abgenommen?

Ausführlicher und mit Beispielen für die schwachen Argumente unter

http://az-beobachter.blogspot.de/2017/02/burka-mit-fussfessel.html