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München
19.02.2018

Kalbsleber als Obst abgerechnet - Gericht verhängt Rekordstrafe

Ein Mann rechnete in einem Supermarkt Kalbsleber als Obst ab - und muss nun eine Rekordgeldstrafe von über 200.000 Euro zahlen. Es ist nicht seine erste Strafe.

Weil er für die Kalbsleber nicht den richtigen Preis an der Kasse zahlte, ist ein Mann vom Münchner Amtsgericht zu einer Rekordgeldstrafe von 208.000 Euro verurteilt worden. Der 58-Jährige war im Dezember 2017 bei dem Diebstahl in einem Supermarkt in München-Haidhausen erwischt worden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Mann gab zu, bereits zum vierten Mal in dem Monat Kalbsleber in eine Obsttüte umgepackt zu haben, um sie an einer Selbstbedienungskasse als billigeres Produkt abzurechnen.

Laut Gericht verfügt der Mann über monatliche Einkünfte von mindestens 24.000 Euro. Dies legte der Richter bei der Bemessung Geldstrafe am 10. Januar zugrunde. 

Nicht das erste Urteil gegen den Mann

Der Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde wegen der hohen Straferwartung in Untersuchungshaft genommen. Ein Motiv für seine Diebstähle im Wert von 13 bis 47 Euro konnte er nicht nennen.

Für die Justiz ist der Ladendieb kein unbeschriebenes Blatt. Er wurde unter anderem schon wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen und einer Geldstrafe von 400.000 Euro verurteilt. Das Kalbsleber-Urteil ist rechtskräftig. (dpa, lby)

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