Karlheinz Schreiber: Der Mann der Schwarzgeld-Koffer wird 80
Er ist der Mann der Schwarzgeld-Koffer. Ex-Waffenlobbyist Schreiber löste den Spenden-Skandal der CDU aus und beschäftigt die Justiz seit Jahrzehnten. Nun wird er 80 Jahre alt.
Er ist der Mann, der mit seinen Enthüllungen einst die "Republik erschüttern" wollte. Dazu kam es zwar nicht, aber die Verbindungen des ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber in höchste Politikerkreise im In- und Ausland sind unbestritten.
So lösten seine Parteispenden einen der größten Politikskandale der Bundesrepublik aus, und im Zuge der CDU-Spendenaffäre musste auch der frühere Parteichef, der heutige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, seinen Hut nehmen. Sogar ein Bundestags-Untersuchungsausschuss beschäftigte sich einst mit Schreibers Zahlungen und den schwarzen Kassen der CDU.
Am Dienstag wird der Mann, der schon zweimal vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurde, 80 Jahre alt. Doch Schreiber muss seinen runden Geburtstag nicht im Gefängnis feiern. Denn das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig und wird erneut den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Bis dahin kann Schreiber mit seiner Frau im heimischen Kaufering, im oberbayerischen Landkreis Landsberg, in Freiheit leben. Das Oberlandesgericht in München hat vor wenigen Wochen den gegen Schreiber verhängten Hausarrest aufgehoben, nachdem schon im Jahr 2012 der Haftbefehl wegen Schreibers Herzproblemen außer Vollzug gesetzt wurde.
"Das ist natürlich eine kolossale Erleichterung", betont Schreiber. Früher habe er für jeden Arztbesuch einzelne Anträge bei Gericht stellen müssen; jetzt müsse er sich nur noch zweimal die Woche bei der Polizei melden. "Das ist mühelos", sagt Schreiber.
Im November war Schreiber zu sechseinhalb Jahren Gefängnis wegen Steuerhinterziehung von fast zehn Millionen Euro verurteilt worden. Hintergrund des Prozesses sind Geschäfte des Lobbyisten, die bis in die 1980er Jahre zurückreichen. Es ging unter anderem um die Lieferung von Fuchs-Spürpanzern an Saudi-Arabien. Schreibers Anwälte hatten argumentiert, ihr Mandant habe früher in Kanada gelebt und sei somit in Deutschland nicht steuerpflichtig gewesen.
Das Verfahren wegen Bestechung des Ex-CSU-Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls stellte die Strafkammer wegen Verjährung ein. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt, wie der erste Augsburger Urteilsspruch wird das Verfahren nun an Karlsruhe weitergegeben. Der Fall beschäftigt die Justiz nun bereits seit etwa 20 Jahren.
Im Prozess wollte Schreiber etliche hochrangige Politiker als Zeugen vorladen - nicht nur Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU), der frühere Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP), der ehemalige Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) und Kanadas ehemaliger Premier Brian Mulroney standen auf der Liste. Das Augsburger Gericht lehnte diese Anträge zwar reihenweise ab, doch Schreibers Verbindungen bis in höchste Kreise der Wirtschaft und Politik sind unbestritten.
Der frühere Unternehmer, der im Harz aufwuchs, kann ein munterer Plauderer und humorvoller Gesprächspartner sein. Pfahls beschrieb ihn einst so: "Schreiber war kein Intellektueller, aber ein psychologischer Typ." Er könne gestresste Menschen auf andere Gedanken bringen. "Deshalb hat er auch Zugang zu Franz Josef Strauß gehabt." Aber Schreiber ist in erster Linie ein Taktiker.
Schreiber drohte immer mit Enthüllungen
In der Vergangenheit drohte er immer wieder mit spektakulären Enthüllungen. Seine ehemaligen politischen Freunde aus der Union warnte er: "Ich werde denen noch 'ne Schlacht liefern, da können die sich drauf verlassen." In den Prozessen gab es allerdings nicht viel mehr als nicht belegbare Anschuldigungen. In dem jüngsten Verfahren verlas Schreiber eine entsprechende 107 Seiten lange Erklärung.
Darin war von "politischer Einflussnahme auf das Verfahren", der "Unterdrückung von Fakten", der "Täuschung von kanadischen Behörden" im Auslieferungsverfahren sowie dem "Schutz von Politikern" die Rede. Ex-CSU-Chef Edmund Stoiber beschuldigte Schreiber zum Beispiel, dass es diesem um die "Vertuschung eigener Straftaten und der CSU-Wahlspenden" ginge. Beweise für die Vorwürfe: Fehlanzeige.
Auch an seinem Geburtstag wird sich Schreiber erst einmal bei der Polizei melden müssen, das muss er an jedem Dienstag. Den regelmäßigen Gang zur örtlichen Inspektion wird er voraussichtlich noch lange fortsetzen müssen. Denn wann der BGH über die neuen Revisionsanträge entscheidet, ist noch völlig unklar. Ausgeschlossen ist nicht, dass die Bundesrichter das Verfahren erneut an ein Landgericht zurückverweisen. Schreiber hofft, dass der Fall dann nicht ein drittes Mal in Augsburg landet: "Sie können doch nicht erwarten, dass ich in Augsburg einen Freispruch kriege." dpa
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