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  3. Landgericht Augsburg: Karlheinz Schreiber scheitert auch mit Bewährungsantrag

Landgericht Augsburg
16.12.2015

Karlheinz Schreiber scheitert auch mit Bewährungsantrag

Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist auch mit der Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gescheitert.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv (dpa)

Der wegen Steuerhinterziehung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilte Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist mit einem Bewährungsantrag gescheitert.

Wie das Landgericht Augsburg am Mittwoch berichtete, sei der Antrag des 81-Jährigen, ihm die restliche Strafe aufgrund besonderer Härte zur Bewährung auszusetzen, von einer Strafkammer des Gerichts zurückgewiesen worden.

Der Lobbyist, der früher engen Kontakt zu hochrangigen Politikern hatte und mit einem Schwarzgeld-Koffer den Spendenskandal der CDU auslöste, hatte gegen seine Verurteilung im November 2013 in Augsburg Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Nachdem diese gescheitert ist, ist das Urteil gegen Schreiber seit Ende August nun rechtskräftig.

Seine Strafhaft hat Schreiber bislang aber nicht angetreten. Vielmehr wollte er mit seinem Antrag erreichen, dass die Gefängnisstrafe mit seiner bereits verbüßten langen Untersuchungshaft abgegolten ist. Durch Anrechnung der U-Haft sei bereits mehr als die Hälfte der Strafe erledigt, erklärte Justizsprecher Claus Pätzel.

Grundsätzlich sieht das Strafgesetzbuch die Aussetzung einer Strafe nach der Hälfte der Zeit als Möglichkeit vor, dies ist aber die Ausnahme. Im Regelfall müssen Häftlinge zwei Drittel einer Strafe verbüßen.

Wie Pätzel berichtete, haben die Richter bei dem Bewährungsantrag zwar das fortgeschrittene Alter des Verurteilten, das lange Strafverfahren und den Gesundheitszustand Schreibers beachtet. Die Kammer war aber der Ansicht, dass bei einer vorzeitigen Strafaussetzung das Vertrauen der Bevölkerung in das Rechtssystem leiden könnte. Die Richter betonten in diesem Zusammenhang, dass Schreiber durch die Steuerhinterziehung die Allgemeinheit massiv geschädigt habe. dpa

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