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NSU-Prozess
22.07.2014

Keine neuen Verteidiger für Beate Zschäpe

Beate Zschäpe wird wohl keine neuen Verteidiger bekommen.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Beate Zschäpe wünscht sich neue Anwälte. Das Gericht habe aber ihren Wunsch nicht erhört, berichtet die "FAZ". Weil die Risiken zu groß wären, meinen Experten.

Seit bald einer Woche hängt der NSU-Prozess in der Luft. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe möchte neue Anwälte. Weil es sich um vom Staat bezahlte Pflichtverteidiger handelt, muss darüber das Gericht entscheiden. Nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" soll es sich auch schon festgelegt haben: Zschäpe müsse ihre drei Verteidiger behalten. Eine Bestätigung vom Gericht gab es dafür am Montagabend zunächst nicht.

Ein Prozesstag kostet 100.000 Euro

Experten hatten eine solche Verfügung schon erwartet - nach bisher 128 Prozesstagen und erheblichen Kosten. "100 000 Euro pro Prozesstag werden nicht reichen", vermutet der Regensburger Rechtsprofessor Bernd von Heintschel-Heinegg. Das Gericht hätte zwar "alle drei Verteidiger in Bausch und Bogen auswechseln" können oder auch nur einen oder zwei von ihnen, aber dann könnten "die neuen sagen: Alles auf Null" - sprich: Der Prozess müsste von vorn beginnen.

Heintschel-Heinegg ist nicht irgendwer. Er war der Vorgänger von Richter Manfred Götzl als Vorsitzender des Münchner Staatsschutzsenats, vor dem sich Zschäpe und ihre mitangeklagten mutmaßlichen Helfer verantworten müssen. Die NSU-Akten kennt er ebenfalls. Er diente dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages als Ermittlungsbeauftragter.

Wenn das Gericht an den Zschäpe-Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm festhält, dann könne der Prozess wohl weitergehen wie bisher, meint Heintschel-Heinegg. Das Risiko in diesem Fall? "Kein allzu großes." Zschäpe könne versuchen, ein strenges Urteil mit einer Revision zu kippen, und argumentieren, das Gericht habe seine Fürsorgepflicht verletzt. Dafür gebe es bisher aber keine Rechtsprechung.

Stattdessen schlug der Experte in seinem Blog eine andere Lösung vor: Das Gericht werde "zu prüfen haben, ob nicht ein vierter Pflichtverteidiger beizuordnen ist, der das volle Vertrauen der Angeklagten hat". Das allerdings scheint das Müncher Gericht nicht so zu sehen.

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Beate Zschäpe könnte ein Urteil anfechten

Ähnlich wie Heintschel-Heinegg beurteilt der Frankfurter Rechtsprofessor Matthias Jahn die Lage. Die Gefahr, dass das Urteil mit einer Revision kassiert werde, sei gering, wenn das Gericht alles so lasse, wie es ist. Zschäpe könne zwar versuchen, ein Urteil anzufechten, aber sie müsse dann "hypothetisch durchspielen", wie der Prozess mit Verteidigern ihres Vertrauens gelaufen wäre. "Und da", so Jahn, "sind wir auf hoher See".

Jahn verweist auf einen Fall, bei dem der Bundesgerichtshof die Revision eines Holocaust-Leugners akzeptiert habe, weil sich dessen Anwalt zu passiv verhalten habe. In diesem Fall hatte allerdings auch der Anwalt selber das Gericht gebeten, ihn aus seiner Pflicht zu entlassen, und nicht nur der Angeklagte. Das Gericht hatte abgelehnt.

Fälle wie diesen werde das Münchner Oberlandesgericht vermutlich auch kennen und berücksichtigen, sagt Jahn. Die Frage, wie mit der Entlassung von Pflichtverteidigern umzugehen ist, sei gesetzlich nicht geregelt, sondern beruhe allein auf höchstrichterlichen Urteilen - was Jahn ausdrücklich bedauert. "Warum sollen Beschuldigte mit Pflichtverteidigern schlechter gestellt werden?", fragt er. Angeklagte mit Wahlverteidigern könnten ihre Anwälte nämlich jederzeit selber auswechseln. AZ/dpa

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