Dienstag, 21. Mai 2013

08. Juli 2011 08:11 Uhr

Entscheidung

Kinderlärm muss toleriert werden

Alle fünf Fraktionen im Landtag sind sich einig, dass Kinderlärm kein Lärm ist. Von Uli Bachmeier

Wo Kinder sind, ist es nun mal etwas lauter.
Foto: Schlickenrieder

München Kinderlärm ist kein Lärm – darin herrscht unter den Abgeordneten im Bayerischen Landtag parteiübergreifend Einigkeit. Nach dem Umweltausschuss stimmte am Donnerstag auch der Verfassungsausschuss einem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu, der Klagen von Nachbarn gegen Einrichtungen für Kinder aussichtslos machen soll.

Danach muss Lärm von Kindergärten, Spielplätzen oder Tagesstätten in Bayern künftig auch in dicht besiedelten Wohngegenden hingenommen werden, und zwar von sieben Uhr früh bis abends 22 Uhr. Außerdem werden die vorgeschriebenen Abstände zwischen Wohnbebauung und sogenannten „Jugendspieleinrichtungen“ wie Bolzplätzen und Halfpipes deutlich verkürzt.

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Das Gesetz soll bereits am 1. August in Kraft treten. Ein weiter gehender Gesetzentwurf der SPD, wonach Lärm von Kindern, aber auch von Jugendlichen „grundsätzlich als sozial adäquat hinzunehmen“ sei, wurde von CSU, FDP und Freien Wählern abgelehnt.

Der Abgeordnete Horst Arnold (SPD) hatte einen letzten Versuch unternommen, die Mehrheit von den Vorschlägen seiner Fraktion zu überzeugen. Er drang damit aber nicht durch. Jürgen Heike (CSU) störte sich vor allem an dem Wort „grundsätzlich“, das nach seiner Auffassung die Rechte der Kinder wieder einschränken würde. Dieser Begriff könnte im Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen so ausgelegt werden, dass das Gesetz eben doch Ausnahmen zulasse. „Und das wollen wir ja gerade nicht“, betonte Heike.

Andreas Fischer (FDP) argumentierte ähnlich: „Kinder haben Vorrang. Das muss absolut gelten.“ Bei Jugendlichen liege die Sache ganz anders. Wenn sie sich auf Bolzplätzen austoben oder bis in die Nacht feiern und Nachbarn sich daran stören, handle es sich um eine andere Art der Belästigung. „Eine Einzelfallbetrachtung ist hier zwingend notwendig“, sagte Fischer.

Parallele Gesetzgebung in Berlin und München

Unterstützt wurde die SPD nur von Susanna Tausendfreund (Grüne). „Wir brauchen eine Gesellschaft, die kinder- und jugendfreundlich ist“, betonte Tausendfreund und wies außerdem darauf hin, dass Anlagen für soziale Zwecke oder Sportanlagen im Regierungsentwurf ausgenommen sind. Florian Streibl (Freie Wähler) sagte, er könne beide Gesetzentwürfe gutheißen. Er sehe das gemeinsame Ziel im Gesetzentwurf der Staatsregierung aber „besser umgesetzt“. Dementsprechend fiel die Abstimmung aus. CSU, Freie Wähler und FDP stimmten dem Regierungsentwurf zu, SPD und Grüne enthielten sich.

Die kinderfreundliche Gesetzgebung des Landtags läuft parallel zu ähnlichen Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat. Dort ging es bei der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes allerdings nicht um Kindergärten und Spielplätze, sondern ums Grundsätzliche: Kinderlärm darf demnach nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ behandelt werden.

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Uli Bachmeier

Redaktion München
Ressort: Politik