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  3. Neu-Ulm: Kokablätter im Unterricht: Freispruch für zwei Lehrer

Neu-Ulm
30.09.2014

Kokablätter im Unterricht: Freispruch für zwei Lehrer

Der Fall der Kokablätter an der Weißenhorner Mittelschule sorgte bundesweit für Aufsehen.
Foto: Martin Alipaz, epa/dpa

Die beiden Lehrer aus Weißenhorn, in deren Unterricht Kokablätter an Schüler verteilt worden waren, sind heute vom Landgericht Memmingen freigesprochen worden.

Keine Strafe für Kokablätter im Unterricht - zumindest für die Lehrer: Die beiden Pädagogen hatten im November 2012 eine Peruanerin in den Erdkundeunterricht der Mittelschule in Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) eingeladen, um vor den Schülern über die Sitten ihres Heimatlandes zu sprechen.

Die Peruanerin, die an der Schule als Putzfrau tätig war, erschien an jenem Tag nicht nur in Landestracht im Unterricht, sie hatte auch einen kleinen Beutel voller Kokablätter dabei. Als Zeugin vor Gericht sagte sie später, Kokablätter seien in ihrer Heimat Peru ein Heilmittel unter anderem gegen Kopfschmerzen. Dass Kokablätter in Deutschland verboten sind, weil sie in geringen Mengen Kokain enthalten, habe sie nicht gewusst.

Neu-Ulm: Schüler probierten Kokablätter im Unterricht

Die Siebtklässler durften die Kokablätter ansehen, einige fassten sie auch an oder probierten sie sogar. Empörte Eltern eines Schülers riefen dann nach der Unterrichtsstunde die Polizei. Es wurde ermittelt, die 51-Jährige erhielt vor dem Amtsgericht eine Geldstrafe zur Bewährung.

Die Lehrer, die mit im Klassenzimmer waren, wurden dagegen freigesprochen. Bei einer Lehrerfortbildung vor zehn Jahren zum Thema Drogen hätte sie die verschiedensten Stoffe und Mittel in die Hand nehmen und sogar daran riechen dürfen, sagte die Lehrerin in erster Instanz. „Deshalb habe ich nicht gedacht, dass das strafbar ist.“ Ihr Kollege wiederum gab an, gewusst zu haben, dass „Kokablätter in Europa nicht ok sind". Dass sie strafbar seien, habe er aber ebenfalls nicht gewusst.

Kokablätter an Schüler verteilt: Peruanerin erhält Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Lehrer wegen Beihilfe zur unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige eine hohe Geldstrafe gefordert. Sie legte gegen den Freispruch Berufung ein. Somit landete der Fall vor dem Landgericht.

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Doch das Landgericht Memmingen bestätigte heute den Freispruch für die Lehrer. Das Urteil gegen die Peruanerin ist längst rechtskräftig. AZ/lby

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